Auslegungserlass zur Anwendung der neuen Regelungen der VOB/A 2019 vom 26.02.2020

Auslegungserlass zur Anwendung der neuen Regelungen der VOB/A 2019 vom 26.02.2020 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften der VOB/A 2019 im Unterschwellenbereich zum 1.3.2019 und der Abschnitte 2 und 3 der VOB/ 2019 im Oberschwellenbereich sind zahlreiche Fragestellungen und Unsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen für die am Bau Beteiligten entstanden.

Aufgrund dieser Erfahrungen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.02.2020 einen Anwendungserlass zur Stärkung der Rechtssicherheit bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung einzelner Vorschriften der überarbeiteten VOB/A 2019 veröffentlicht.

In diesem Erlass finden Sie Interpretationen und Handlungsempfehlungen zu folgenden Themen der VOB/A 2019:

  • Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe und des Direktauftrages § 3a Abs. 2 – 4 VOB/A
  • Eignungsprüfung (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
  • Umgang mit mehreren Hauptangeboten (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
  • Umsetzung der elektronischen Kommunikation (11 VOB/A)
  • Nachfordern von Unterlagen (16a Abs. 1 VOB/A)
  • Nachfordern von Preisen in unwesentlichen Positionen (§ 16a Abs. 2 VOB/A)
  • Vergabe im Ausland (24 VOB/A)

Wichtig für Sie sich auch die neuen Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge.

Diese geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten seit dem 1.1.2020. Alle Schwellenwerte sind geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Ausschreibungen zukünftig bereits bei einer geringeren Netto Bausumme EU-weit veröffentlicht und durchgeführt werden müssen. Im Übergang von den bisherigen zu den neuen Schwellenwerten kann im Einzelfall der Zeitpunkt der Einleitung eines Vergabeverfahrens darüber entscheiden, ob national vergeben werden darf oder ein EU-weites Verfahren durchgeführt werden muss.

Bei Fragen bei der Auslegung und Anwendung der neuen Regelungen der VOB/A 2019 sowie zu Vergabeverfahren (VgV) leisten wir gerne Hilfestellung.

Bei Fragen – einfach anrufen. Wir beraten Sie gerne. Mit unseren Seminaren für Architekten, Planer und Bauleiter bleiben Sie auf dem Laufenden.
Ihr BVM – Team