VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: BGH erklärt Kündigungsregelung §4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B als unwirksam!
Am 01.03.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil vom 19.01.2023 – VII ZR 34/20 veröffentlicht, wonach die Kündigungsregelung wegen Mängeln vor Abnahme nicht wirksam ist, wenn einzelne Vorschriften modifiziert werden.