Seminarkalender

Vergaberecht und VOB/A

Vergaberecht 2023 Seminar: Vergabe nach VgV, UVgO und VOB/A – Richtige Strategien bei Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie komplexen Bauleistungen

Termin: 20.11.2023 / 09:00 - 16:30 Uhr – München/Ismaning Hotel zur Mühle

Preis: EUR 548,00 zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und alkoholfreien Getränken

Vergaberecht 2023 Seminar

In unserem Vergaberecht 2023 Seminar erfahren Sie die Neuerungen, wie Sie unterhalb und oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte rechtssicher Vergabeverfahren durchführen.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sind die Anforderungen an die rechtskonforme Durchführung von Vergabeverfahren weiter gestiegen. Das gilt vor allem bei der Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI 2021. Die Gestaltung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Architekten- oder Fachplanungsleistungen sowie von komplexen Bauleistungen erfordern besonderes Knowhow. Bei geförderten Bauvorhaben können Verstöße gegen das Vergaberecht zu Rückforderungen von Fördermitteln führen. Öffentliche Auftraggeber müssen deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts kennen und anwenden können, um Risiken für die Projekte zu reduzieren.

Ein weiterer Gesichtspunkt für die Gestaltung von Vergabeverfahren sind die Kilmaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung. In unserem Seminar erfahren Sie, welche Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt werden müssen. Sie erfahren, wie Sie diesen Zielen durch die Einführung neuartiger Eignungs- und Zuschlagskriterien Rechnung tragen können. Wir erklären, wie Sie solche Kriterien rechtssicher werten und trotzdem den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das Klimaschutzgesetz erfordert eine Umgestaltung der bisher bekannten Verfahrensmethoden, um wirklich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ein besonderer „Knackpunkt“ bei der Vergabe von Planungsleistungen ist die Geltung der HOAI. Der öffentliche Auftraggeber wird vorhersehbar weiterhin die HOAI anwenden. Ohne die Geltung von verbindlichen Mindestsätzen müssen Auftraggeber noch mehr als früher darauf achten, dass sie den Bietern eine genaue Leistungsbeschreibung mit kalkulierbaren Leistungspositionen stellen. Hierzu ist besonderes Knowhow gefordert, da die Regelungen der HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr enthalten. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit bei den erforderlichen Planungsleistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens werden sollen, muss bei Festlegung des Leistungsspektrums im Vorfeld genau bedacht werden.

Auch sollten öffentliche Auftraggeber einen ruinösen Preiswettbewerb der Bieter verhindern, ohne die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung aus dem Blick zu verlieren. Die Gestaltung des Verfahrens und die Wertung des Planerhonorars sind hierfür die entscheidenden Stellschrauben.

Die Begleitung von Planungswettbewerben oder die Integration von Wettbewerben in innovative VgV-Verhandlungsverfahren sind ebenfalls Thema dieses Seminars.

Der Freistaat Bayern hat zudem Regelungen erlassen, wie Sie freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich vergeben müssen. Diese Regelungen geben nun klar vor, wann Planungsleistungen im vereinfachten und wann im Regelverfahren vergeben werden müssen.

Seit Oktober 2018 besteht die Pflicht, sämtliche europaweite Vergaben elektronisch durchzuführen. Inzwischen müssen auch Planungswettbewerbe über eine E-Vergabe-Plattform durchgeführt werden. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat wesentliche Änderungen in der VOB/A 2019 beschlossen. Damit erfolgt eine Annäherung an die Vorschriften der VgV. Alle diese Themen vermitteln spezialisierte Referenten in unserem Vergaberecht 2023 Seminar.

Ihr Nutzen:

Im Vergaberecht 2023 Workshop erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften zum Vergaberecht,d. h. VgV, VOB/A, UVgO. Wir informieren Sie über die neuen Möglichkeiten und die Anforderungen an die Vergabe im Unterschwellenbereich bei Beschaffung durch Direktauftrag sowie bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.

Damit Ihre Vergabeverfahren erfolgreich durchgeführt werden, zeigen wir Ihnen die wichtigen Änderungen der HOAI 2021. Die Anforderungen bei der eVergabe und ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sind ebenso Teil des Vergaberecht 2023 Seminars.

Sie erfahren, wie Sie optimale Vergabekonzepte entwickeln und Beschaffungs- sowie komplexe Vergabeprozesse vorbereiten und rechtssicher durchführen. Sie erfahren außerdem, wie Sie als Auftraggeber und Planer die Beschaffungs- und komplexe Vergabeprozesse rechtssicher vorbereiten und durchführen.

So können Sie Vergabe- und Vertragsunterlagen für Ihr Projekt erstellen, um das bestmögliche Ergebnis sicherzustellen – orientiert an individuellen Bedürfnissen. Als Bieter können Sie Ihre Chancen bei der Zuschlagserteilung erheblich erhöhen, wenn Sie umfassend über die Neuerungen in den Vergabeverfahren informiert sind.

Teilnehmerkreis:
Führungskräfte öffentlicher Auftraggeber, Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen und Fachämter von Städten, Landkreisen und Gemeinden, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen oder deren Prüfung befasst sind sowie Auftragnehmer, insbesondere Architekten- und Ingenieurbüros, Berater sowie Rechtsanwälte und Auftragnehmer

Ihr Referent:
Rechtsanwalt Axel C. Sperling. Spezialisiert auf privates Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht.

Seminarinhalt

  • Überblick über die neuen Regelungen zur Vergabe, ArchLG und HOAI, Klimaschutzgesetz
  • Abgrenzung der VgV-Verfahrensarten
  • Feststellung der einschlägigen Vergabebestimmungen auch bei Unterschwellenvergaben
    – Abgrenzung der Regelungen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen
    – Schätzung des Auftragswertes und Bestimmung des Schwellenwertes
    – Struktur und Anwendungsbereich bei unterschwelligen Vergaben
  • Anforderungen an die eVergabe. Praxisprobleme im Umgang mit Vergabeportalen, Ausnahmen von der Pflicht zur eVergabe
  • Vergaberechtskonforme Vorbereitung der Vergabeverfahren
    – Bestimmung der Vergabeart
    – Besonderheiten bei einem nicht offenen Verfahren
    – Umgang mit freihändiger Vergabe
    – Arten und Inhalte der Leistungsbeschreibung
  • Festlegung der Nachhaltigkeitskriterien für die Betrachtung des wirtschaftlichsten Angebotes
    – Definition von Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Nachhaltigkeitskriterien für Bauvergaben
  • Fristenmanagement
  • Vergaberechtskonforme Durchführung der Vergabeverfahren
    – Umgang mit Bieterfragen und Rügen
    – Öffnung der Angebote und Bietergespräche
    – Durchführung des Verhandlungsverfahrens
    – Vergaberechtskonforme Angebotsprüfung und Wertung
    – Eignungsprüfung und Nachweis – unvollständige Angebote und Nachforderung von Nachweisen
    – Angemessenheit der Angebotspreise
    – Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes
  • Beendigung des Vergabeverfahrens
    – Mitteilungspflichten
    – Zuschlag / verspäteter Zuschlag
    – Aufhebungsgründe
    – Wesentliche Vertragsanpassungen
    – Anforderungen an die Dokumentation
  • Haftungsrisiken für den öffentlichen Auftraggeber bei unzulässiger Aufhebung
  • Schnittstelle zum Fördermittelgeber
  • Stellung und Haftung des Planers und externen Beraters
    – fehlerhafte Ausarbeitung der Vergabeunterlagen
    – Beratungsfehler
    – Fehler bei der Mitwirkung der Bieterauswahl
  • Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung
  • Auch Ihre Fragen aus der Praxis diskutieren wir auf Wunsch in diesem Vergaberecht 2023 Seminar.