Seminarkalender
HOAI
Inhouseseminar HOAI 2013 / HOAI 2021? – Honorarermittlung und Honorarrecht Seminar
Termin: 01.07.2023 / 09:00 - 16:30 Uhr – Inhouse
Preis: nach Vereinbarung
HOAI 2013 Seminar
HOAI Inhouseseminare nach Leistungsbild
Sie suchen ein HOAI Inhouseseminar für Architekten oder Ingenieure? Im HOAI 2013 und HOAI 2021 Seminar erfahren Sie die Auswirkungen des EuGH-Urteil und des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen sowie zur Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen (ArchLG) auf die HOAI 2021.
Wir stellen die Inhalte nach Ihrem gewünschten Leistungsbild und den Anforderungen der zu erbringenden Planungsphasen zusammen:
- HOAI-Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- HOAI-Leistungsbild Freianlagen
- HOAI-Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- HOAI-Leistungsbild Verkehrsanlagen
- HOAI-Leistungsbild Tragwerksplanung
- HOAI-Leistungsbild Technische Ausrüstung
Was ändert sich an den Strukturen der geplanten HOAI 2021 konkret?
Mindestsätze gelten nicht mehr als verbindliche Untergrenze. Deshalb können Sie die Honorarhöhe nach Art und Umfang für die jeweiligen Leistungsbilder und Leistungsphasen für die übertragenen Aufgaben frei kalkulieren und leistungsgerecht vereinbaren.
Die in den Honorartafeln angegebenen Basishonorarsätze für Grundleistungen gelten, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Damit diese wirksam ist, muss sie in Textform vorliegen. Die HOAI 2021 (als Verordnung) regelt die Berechnungsgrundlagen von Honoraren und bietet wichtige Orientierung für die angemessene Honorarhöhe.
Leistungsbilder und Planungsleistungen
Ein „Leistungsbild“ beschreibt grundsätzlich das Leistungsspektrum eines Planers, das er gemäß Architektenvertrag oder Ingenieurvertrag erbringen muss. Die Konkretisierung des Leistungsbildes wird im Vertrag geregelt. Gebührentatbestände werden im Vertrag als vertragliche Leistungspflichten vereinbart.
Die erforderlichen Planungsleistungen; die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind, werden in den Teilen 2 bis 4 und in der Anlage 1 (Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen) der HOAI in folgenden Leistungsbildern erfasst:
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungsplan,
- Landschaftsplan,
- Grünordnungsplan,
- Landschaftsrahmenplan,
- Landschaftspflegerischer Begleitplan,
- Pflege- und Entwicklungsplan,
- Besondere Leistungen zur Flächenplanung,
- Gebäude und Innenräume,
- Freianlagen,
- Ingenieurbauwerke,
- Verkehrsanlagen,
- Tragwerksplanung,
- Technische Ausrüstung.
Leistungsphasen nach HOAI
HOAI-Leistungsphasen sind Teile der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs. Für die Leistungsbilder der Objektplanung und der Fachplanung sind folgende neun Leistungsphasen definiert:
- LP 1: Grundlagenermittlung
- LP 2: Vorplanung
- LP 3: Entwurfsplanung
- LP 4: Genehmigungsplanung
- LP 5: Ausführungsplanung (beim Hochbau auch Werkplanung genannt)
- LP 6: Vorbereitung der Vergabe
- LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- LP 8: Objektüberwachung
- LP 9: Objektbetreuung
Zu allen Leistungsbildern, die in der HOAI geregelt sind, gibt es Übersicht der jeweiligen HOAI-Leistungsphasen in Tabellenform. In jeder Tabelle werden Grundleistungen, Besondere Leistungen und Prozentsatz des Honorars abgebildet.
Honorarorientierung für Grundleistungen
Die HOAI enthält Leistungsbilder, die Gebührentatbestände darstellen. Diese gelten, wenn keine abweichenden vertraglichen Regelungen getroffen werden.
Die Honorartafeln dienen der Honorarorientierung für Grundleistungen und zur Abgrenzung der Besonderen Leistungen. Wichtig ist, dass nach dem Gesetz der Grundleistungskatalog der HOAI 2021 bei Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen deutlich erweitert wurde. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen bei Vergabeverfahren oder Beratungsleistungen.
Es ist davon auszugehen, dass öffentliche Auftraggeber weiterhin bei der Preisbildung die Kalkulationsgrundlagen der HOAI beziehen. Nach dem Vorbild der VOB/A könnten Honorarangebote so bewertet werden, dass die Angemessenheit geprüft wird, wenn Abweichungen von den neuen Basishonorarsätzen von mehr als 10 Prozent vorliegen. Dies setzt in VgV-Verfahren für Planungsleistungen fundierte Kenntnisse der HOAI sowie eindeutige und vollständige Leistungsbeschreibungen voraus, damit Sie Abweichungen der Mindestangebote erkennen können.
Auswirkungen auf den Architektenvertrag
Welche Auswirkungen ergeben die für den Vertragsschluss, auch mit Verbrauchern, den Vertragsinhalt, Grundleistungen, Besondere Leistungen, das Honorar, die Abwicklung von Leistungsänderungen und Leistungsstörungen, Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?
Die neue DIN 276 ist seit Dezember 2018 in Kraft. Sie bringt gravierende Änderungen in der Kostenermittlung, -planung und -steuerung und enthält wertvolle Instrumente, um die kostenbezogene Auftraggeber-Beratung auf ein neue, noch höheres, Level zu heben. Bitte beachten Sie auch unsere anderen Seminare zum Honorar- und Architektenrecht.
Ihr Nutzen:
Sie erhalten Sicherheit bei der Honorarermittlung und der HOAI in Ihrem Leistungsbild. Sie können Grundleistungen und Besondere Leistungen in den jeweiligen Leistungsphasen rechtzeitig erkennen und projektspezifisch vereinbaren.
Erfahren Sie, wie Sie ein Leistungsbündel aus DIN 276/2018 und Leistungen nach HOAI schnüren, damit das Honorar leistungsgerecht nach Maßgabe der Strukturen HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet werden kann.
Sie vermeiden Streitigkeiten bei der Honorarabrechnung, weil Sie Planernachträge bei Planungsänderungen, Bauablaufänderungen oder Bauzeitverzögerungen rechtzeitig erkennen und rechtssicher verhandeln.
Sie erhalten Antworten zu ausgewählten Spezialfragen.
Teilnehmerkreis:
Architekten, Ingenieure, Generalplaner, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber, Führungskräfte, Bauprojektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, und alle, die mit der Durchführung von Bauvorhaben befasst sind.
Dauer: 9.00 – 16.30 Uhr
Ihr Referent:
Den Referenten wählen wir nach Ihren spezifischen Anforderungen nach Ihrem Leistungsbild und den individuellen Anforderungen aus. Sie erhalten ein individuelles Angebot.
HOAI-Inhouseschulung – Inhalt (Vorschlag)
- Eingriff des EuGH-Urteils in die Systematik der HOAI und das Preisrecht anknüpfend an die Leistungsbilder und Leistungsbeschreibungen
- Bericht über den Gesetzentwurf zur neuen HOAI 2020/2021 – Erhalt der Grundstrukturen der HOAI 2013 im Rahmen der Reform
- Auswirkungen des aktuellen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts auf Planerverträge und die Projektabwicklung
- Planungsgrundlagen (§ 650p Abs. 1 BGB) und Zielfindungsphase (§ 650p Abs. 2 BGB) oder honorarfreie Akquisetätigkeit
- Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung – DIN 18205 und der Planervertrag
- Festlegung der Planungs- und Überwachungsziele, vertragstypische Leistungspflichten und Vergütung
- Honorarparameter der Leistungsphasen und Leistungsbilder
- Systematik der Grundleistungen und Besonderen Leistungen in den jeweiligen Leistungsbildern
- Honorarzone, Objektliste/Punktebewertung
- Teilleistungsbewertung
Honorarsatz anrechenbare Kosten nach Kostenschätzung/-berechnung
– anrechenbare Kosten – Bauen im Bestand
– Bedeutung der DIN 276, neueste Fassung Dezember 2018
– Sonderfall Innenraumplanung + Objektplanung Gebäude - Besonderheiten bei weiteren Leistungsbildern: TGA und Objektplanung Gebäude
- Tragwerke als Objekt
- Abgrenzungsfragen Objekte in einzelnen Leistungsbildern: Gebäudebegriff, Anlagenbegriff Hilfestellung aus der DIN 275 Kostengruppe 400
- Vertragsgegenstand und Trennungsgrundsätze (§ 11 HOAI)
- Abrechnung bei der Technischen Ausrüstung (§ 54 + § 53 HOAI + DIN 276)
Die Besonderheiten der Planung im Bestand: Besondere Leistungen, Kosten der mitzuverarbeitenden Substanz (§ 4 Abs. 3 HOAI), Umbauzuschlag (§ 6 Abs. 2, § 36 HOAI) - Das Honorar bei gestörter Planungs- und Bauzeit
- Nebenkostenvereinbarung – Nebenkostenregelung
- Honorar bei Änderungsplanung – Nachtragshonorar: Honorarfolgen bei Änderungen des Leistungsumfangs und Planungsziele
- – Pauschalhonorar
– Stundensatz und Aufwand - Honorar bei entfallenden Leistungen
- Honorar bei Kündigung und Abrechnungsregeln
- Abnahme der Planungsleistungen
- Einstandspflichten und Leistungspflichten für Kostensicherheit
- Kostenobergrenze und Haftung
- Generalplanerverträge: Besonderheiten bei anrechenbaren Kosten und Zuschlägen
– Kriterien für die Bewertung von Honorarangeboten – Maßstab HOAI?
– Honorarermittlung nach HOAI-Kriterien
– Differenzierung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen, Zuschläge - Ihre aktuellen Fragen aus der Praxis
Honorar: nach Vereinbarung