Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bauwirtschaft
Streitlöser DGA-Bau-Zert® Lehrgang
Außergerichtliche Streitlösung in der Bau- und Immobilienwirtschaft
BVM Bauvertragsmanagement GmbH und DGA-Bau, Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft, haben es sich mit der Entwicklung einer Ausbildung zum Ziel gesetzt, die Wahrnehmung der bestehenden Alternativen zur Außergerichtlichen Streitlösung zu verstärken, deren proaktive Nutzung zu fördern und zur Umsetzung beizutragen. In dieser Streitlöser-Weiterbildung erhalten Sie baurechtliches und baubetriebliches Knowhow. Die inhaltlichen Bausteine der einzelnen Seminartage finden Sie auf der Seite Streitlöser/in DGA-Bau-Zert®
Melden Sie sich jetzt an zum Streitlöser-Lehrgang 7.0 (20.04.2023-30.09.2023) und pushen Sie Ihre Karriere mit dieser Zusatzqualifikation!
Sie können durch anerkannte Streitlösungsverfahren und Kommunikationstechniken Konfliktlösungen herbeiführen, die den Erfolg Ihrer Projekte sichern. Durch Ihr Verhalten vermeiden Sie langwierige Baustreitigkeiten vor Gericht.
Streitlöser DGA-Bau-Zert® helfen den Konfliktparteien bei außergerichtlichen Lösungen. Nach Erlangen des Zertifikats besteht zudem die Möglichkeit einer „Qualifizierung zum/zur Zertifizierten Mediator/in Wirtschaftsmediation„.
In einem Blogbeitrag beantworten wir konkret die Frage: „Was ist Baumediation?“
Ausgangslage zu Baukonflikten
Gemäß Statistischem Bundesamt 2017 wurden im Jahr 2016 mehr als 70.000 gerichtliche Streitigkeiten in Bau- und Architektensachen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erledigt, davon knapp 50 % durch Vergleich und Klagerücknahme. Einer Studie zufolge wurden in den Jahren 2014 und 2015 jährlich nur etwa 1.750 außergerichtliche Verfahren in Bausachen durchgeführt. Die Studie führte Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Shervin Haghsheno im Namen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) durch. In der Einschätzung der potenziellen Nachfrage gelangten sie zu jährlich über 31.000 Fällen.
„Es ist auch deshalb so effektiv, weil die Baubeteiligten an die Entscheidung des Adjudikators vorläufig gebunden sind und damit die Planungssicherheit im Projektverlauf wiederhergestellt wird. Später kann die Entscheidung vor Gericht überprüft werden. Dies erhöht die Akzeptanz für diese Form der Streitbeilegung deutlich“, konstatierte Prof. Dr. Haghsheno, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb am KIT und Leiter der Studie bei deren Vorstellung in Berlin.
Effizienzvorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung
Im Vergleich mit Gerichtsverfahren führen außergerichtliche Verfahren nach einer Faustformel, die durch wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag der DGA-Bau erhärtet werden soll, zu einer Zeitersparnis von etwa 80 % und einer Kostenersparnis von etwa 50 %. Bei außergerichtlichen Verfahren werden kompetente Streitlöser durch die Parteien selbst ausgewählt, die Vertraulichkeit wird gewahrt, die Geschäftsbeziehungen zwischen den Streitparteien werden geschont und emotionale Belastungen werden vermieden.
Fragen beantworten wir Ihnen gern unter Tel.Nr. 089 920909-10. Wir beraten Sie und empfehlen geeignete Verfahren und Personen zur Lösung Ihres Konfliktes.
Zu den alternativen Verfahren der Außergerichtlichen Streitlösung zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Mediation
- Schlichtung
- Dispute Boards
- Adjudikation
- Schiedsverfahren
- Schiedsgutachten
Je nach Projektphase und Eskalation des Konfliktes ist das richtige Verfahren auszuwählen. Den Parteien wird dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Bauvertrages eine Vereinbarung zur Konfliktlösung zu treffen.