Nachhaltiges Bauen hat sich in den letzten Jahren von einer Randerscheinung zu einer Standardleistung entwickelt. In Zukunft spielt beim Bauen die verantwortungsvolle Nutzung wertvoller Ressourcen eine immer größere Rolle. Ihre Knappheit merkt die Baubranche zunehmend an explodierenden Materialpreisen für Baustoffe.
Zertifikat für nachhaltiges Bauen
Häufig wird Nachhaltigkeit an den Präferenzen des Bauherrn für ein Nachhaltigkeitsstandard nach DGNB/BNB, LEED oder anderen Systemen festgemacht und mit einem Zertifikat vergütet. Als wesentliche Neuregelung der aktuellen HOAI, die seit 01.01.2021 in Kraft getreten ist, gilt der Grundsatz, dass das sich das Honorar nach der Vereinbarung der Parteien richtet und von den Honorartafeln entkoppelt ist.
Die Einordnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen hat zwar Bestand, bietet nun aber Gelegenheit, besondere Leistungen im Zuge der freien Honorarvereinbarungen als Qualitätsstandard zu definieren. Diese Entwicklung bewirkt, dass nachhaltiges Bauen und Planen, bisher als besondere Leistung oft ignoriert, vom Projektbeginn an berücksichtigt wird.
Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung
Ab 01.01.2022 wird die Nachhaltigkeit einer Investition, speziell die Ökologische Qualität, über die ‚EU-Taxonomie-Verordnung‘ gemessen. Finanzmarktteilnehmer sind zur Anwendung verpflichtet, wodurch eine weitere Definition bzw. neue Anforderungen an nachhaltiges Bauen in Hochbauprojekten einhergehen wird.
Aber auch ohne Zertifizierung bzw. Finanzmarktbericht sind ökologische Aspekte für nachhaltiges Bauen in Planung und Ausführung klar definiert und publiziert. In der Baupraxis haben sich die nachfolgend exemplarisch benannten Methoden bzw. Maßnahmen als ‚besondere Leistung‘ der Planer beim nachhaltigen Bauen als besonders relevant erwiesen:
‚Bedarfsplanung‘:
Die ‚Phase 0‘ gilt beim Bauen als die entscheidende Weichenstellung vor Planungsbeginn zur Definition der Planungsziele und Erfassung der Rahmenbedingungen und legt die Grundlage für einen effizienten und ressourcenschonenden Planungsprozess; der Bund als Bauherr fordert in Konkretisierung der DIN 18025 die ‚Große Bedarfsplanung‘ im Rahmen des BNB-Systems und hat darin Methoden und Verfahren als besondere Leistung der HOAI praxisnah vorgegeben.
‚Integrale Planung‘:
Über die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten wird eine ganzheitliche Betrachtung und Berücksichtigung aller Belange ab Projektstart initiiert. Ergebnis einer frühzeitigen Vertragsbindung der Akteure ist beispielsweise eine interdisziplinäre Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2, welche in sämtlichen Nachhaltigkeitssystemen gefordert bzw. honoriert wird. Dabei gilt eine den Lebenszyklus übergreifende interdisziplinäre Planung als besondere Leistung im Sinne der HOAI.
‚Energiekonzept und Monitoring‘:
Die Überführung der energetischen Ziele in ein Energiekonzept legt die Grundlagen für die Planung der Energieversorgung. Wichtig ist die Bestätigung der Zielwerte im Betrieb über ein Energiemonitoring. Im gewerkeübergreifenden Mess- und Zählkonzept sind dazu Messstellen zur Verbrauchserfassung und idealerweise zur Betriebsoptimierung bzw. Behaglichkeitsmessung zu definieren und als besondere Leistung im Betrieb auszuwerten.
‚Ressourcenschonendes Materialkonzept‘:
Die ‚Graue Energie‘ der Materialien (auch ‚Primärenergiebedarf nicht-erneuerbar‘) stellt neben der Betriebsenergie die wichtigste Einflussgröße auf die Messung der Nutzung von Ressourcen in einer Baumaßnahme über eine Ökobilanzierung dar. Künftig sollen die Umweltwirkungen über vergleichende Ökobilanzen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) erfasst werden. Die Ökobilanzierung stellt als besondere Leistung der HOAI eine wesentliche Kenngröße beim nachhaltigen Bauen dar.
‚Materialökologie-Konzept‘:
Emissionsarme bzw. schadstofffreie Materialien sind nicht nur bei Schulen und Kindergärten von zentraler Bedeutung für eine beschwerdefreie Nutzung. Aufgrund wachsender Sensibilitäten der Gebäudenutzer nimmt die Bedeutung der Innenraumlufthygiene zu. Die Deklaration der verbauten Materialien sowie die Messung der Innenraumluftqualität stellt eine besondere Leistung nach HOAI dar.
‚Lebenszykluskostenorientierte Planung‘:
Eine lebenszyklusorientierte Planung stellt eine maßgebliche Grundlage der Nachhaltigkeit im Bauwesen dar. Die planungsbegleitende Ermittlung der Lebenszykluskosten und deren Optimierung stellt eine besondere Leistung der HOAI dar.
Nachhaltiges Bauen gestalten
Die Darstellung der o.g. sechs wichtigen Aspekte des nachhaltigen Bauens soll einen beispielhaften Überblick geben und ist bei weitem nicht abschließend. Weitere Informationen bietet die Broschüre ‚Nachhaltigkeit gestalten‘ als Leitfaden für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Sie wurde von der Architektenkammer Bayern 2018 mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr publiziert.