Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie offene Seminare, Trainings und Beratungsleistungen. Angebote und Leistungen der BVM Bauvertragsmanagement GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Teilnehmer werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebote, Vertragsschluss, Rücktritt
Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Veranstalter behält sich vor, aus dringenden Gründen die Veranstaltung abzusagen, z. B. wegen Erkrankung der Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl o. ä. In diesem Fall wird ein Ersatztermin benannt oder die bereits bezahlte Teilnahmegebühr gutgeschrieben. Der Veranstalter behält sich vor, ggf. einen anderen Referenten zu verpflichten, falls der benannte Referent verhindert ist.
3. Zahlungsbedingungen
Bei schriftlicher Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. an. Dem Teilnehmer ist es gestattet, im Falle seiner Verhinderung einen anderen Teilnehmer zu benennen.
Bei schriftlicher Stornierung von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungstermin fällt die volle Teilnahmegebühr an, wenn kein Ersatzteilnehmer benannt wird. Mit Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an.
4. Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist ohne Zustimmung der BVM Management GmbH, bzw. der Urheber unzulässig. Dies betrifft insbesondere Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherungen und Verarbeitungen in elektronischen Systemen.
5. Die BVM Management GmbH schützt die personenbezogenen Kundendaten und wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
6. Haftung
Die BVM Bauvertragsmanagement GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen oder Eigentumsverlusten während der Seminare, Workshops oder der damit in Zusammenhang stehenden Reisen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf der Homepage der BVM Management GmbH kann keine Gewähr übernommen werden.
Beratungstätigkeit wird in den Kanzleiräumen am Sitz der Gesellschaft ausgeübt. Soweit telefonische Auskünfte erteilt werden, sind diese nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Die BVM Bauvertragsmanagement GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Die BVM Bauvertragsmanagement GmbH haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit die BVM Bauvertragsmanagement GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall auf EUR 50.000,00 Sachschäden, EUR 50.000,00 für Vermögensschäden.
Der Vertragspartner hat Schäden, für die die BVM Bauvertragsmanagement haften soll, ihr gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen die BVM Bauvertragsmanagement GmbH ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Sachverständigen sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der BVM Bauvertragsmanagement GmbH.
Schadenersatzansprüche, die nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten, verjähren nach einem Jahr ab Verjährungsbeginn.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der BVM Bauvertragsmanagement GmbH.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der BVM Bauvertragsmanagement GmbH.