Seminarförderung in der Bauwirtschaft
Zuschuss für Ihre Weiterbildung
Sie wollen sich beruflich fortbilden? Das wird belohnt!
Bildungsprämie
Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat gute Chancen auf einen Zuschuss. Für die berufliche Weiterbildung gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Bildungsprämie.
Angestellter oder Selbstständiger haben für die berufliche Weiterbildung Anspruch auf einen Prämiengutschein. Der Staat übernimmt hierbei bis zu 70% der Kursgebühren.
Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist weiterer Bestandteil der Bildungsprämie. Dabei können Arbeitnehmer, die in vermögenswirksame Leistungen investieren, schon vor Ablauf einen Betrag aus dem angesparten Guthaben entnehmen und so den eigenen Anteil einer beruflichen Weiterbildung finanzieren.
Die Arbeitnehmersparzulage bleibt in vollem Umfang erhalten, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Vom Weiterbildungssparen kann einkommensunabhängig jeder profitieren, der sich über eine berufliche Fortbildung hat beraten lassen und ein ausreichendes Guthaben angespart hat.
Informationen zum Weiterbildungssparen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Europäischer Sozialfond Baden-Württemberg
Das Finanzministerium und die EU finanzieren diesen Sozialfond um Beschäftigte aus Unternehmen oder mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Berufsrückkehrer und Existenzgründer zu fördern.
Je nach Alter erhalten Sie eine Ermäßigung von 30 bis 50 Prozent auf die Kurskosten. Infos unter www.esf-bw.de.
Seminarförderung im Bauwesen: Förderung durch Bundesländer
Mit dem Bildungsscheck übernimmt die jeweilige Landesregierung 50% der Kosten bis maximal 500 Euro für Ihre Weiterbildung. Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen im jeweiligen Bundesland. In der Regel muss der Antragstellende seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.
Den Bildungsscheck und eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei den Weiterbildungsstellen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit, da die Programme sich mit der Zeit ändern. Bitte wenden Sie sich an die angegebenen Stellen.
Baden-Württemberg
Prämiengutschein oder Spargutschein:
In Baden-Württemberg kann einen Prämiengutschein erhalten, wer mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befindet. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro nicht übersteigen.
Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Veranstaltungsgebühr übernommen, maximal 500 Euro. Darüber hinaus lassen sich mit einem „Spargutschein“ (Weiterbildungssparen) kostenintensivere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, unabhängig vom Einkommen und den für den Prämiengutschein geltenden Förderbedingungen.
Bayern
Prämiengutschein:
https://www.bildungspraemie.info
In Bayern kann einen Prämiengutschein erhalten, wer mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befindet. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro nicht übersteigen. Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Veranstaltungsgebühr übernommen, maximal 500 Euro.
Berlin / Brandenburg
Bildungsscheck:
https://www.gfp-berlin.de/foerdermoeglichkeiten
Im Rahmen des Bildungsschecks Brandenburg werden die Gebühren für Bildungsmaßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung (Kurs- und Prüfungsgebühren) für Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg bis zu 70% gefördert. Die Weiterbildungsausgaben müssen mehr als 715 Euro betragen und die Antragsstellung muss 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Bremen
Weiterbildungsscheck:
https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung
Der Bremer Weiterbildungsscheck fördert an- und ungelernte Arbeitnehmer, mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 20.000 Euro sowie Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für berufliche Weiterbildungen und für Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen. An- und ungelernte Beschäftigte erhalten für eine berufliche Weiterbildung 500 Euro. Der Kurs muss mindestens 1.000 Euro kosten.
Hamburg
Weiterbildungsbonus Hamburg:
https://www.weiterbildungsbonus.net
Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 werden Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gefördert. Das Jobcenter fördert die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Je nach Zielgruppe gibt es Zuschüsse von 50% bis 100%, bis maximal 2.000 Euro.
Hessen
Qualifizierungsscheck:
https://www.proabschluss.de/beschaeftigte
Hessen fördert mit der Initiative ProAbschluss abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen bei einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter. Es können mehrere verschiedene Maßnahmen bei demselben Weiterbildungsanbieter gebündelt werden, unter der Voraussetzung, dass alle Maßnahmen zum Weiterbildungsziel passen. Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte können einen Qualifizierungsscheck erhalten, mit dem sich das Land zur Hälfte, maximal mit 4.000 Euro, an den Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme beteiligt.
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsscheck:
https://www.bildungspraemie.info/de/mecklenburg-vorpommern.php
Unternehmen können Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Gefördert wird die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten bei geeigneten externen Dienstleistern. Unternehmen erhalten pro Bildungsscheck einen Zuschuss von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro. Bei abschlussorientierten Qualifizierungen können maximal 3.000 Euro gewährt werden. Sofern eine De-minimis-Förderung beantragt wird, kann der Satz bis zu 75% betragen. Anträge richten Arbeitgeber schriftlich an die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.
Niedersachsen
Programm „Weiterbildung in Niedersachsen“:
https://www.mw.niedersachsen.de/
Das Programm Weiterbildung in Niedersachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten. Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen. Eine anteilige Förderung können Unternehmen für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen. Mit einem Zuschuss von bis zu 50% fördert das Land die Ausgaben für die Qualifizierungen, die mindestens 1.000 Euro betragen müssen.
Nordrhein-Westfalen
Bildungsscheck NRW:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, bis zur Hälfte gefördert. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen und den betrieblichen Zugang. Die maximale Förderhöhe beträgt bei 500 Euro. Betriebe dürfen in der Regel höchstens 249 Beschäftigte haben. Sie können bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung der Beschäftigten erhalten. Auch Inhouse-Seminare werden gefördert.
Rheinland-Pfalz
QualiScheck Rheinland-Pfalz:
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/
Die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen wird durch das Angebot des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfonds geförderten QualiSchecks unterstützt. Davon profitieren abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz mit einem Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro. Es werden bis zu 1.500 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Mit dem „Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung“ unterstützt das Land Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr.
Saarland
Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“:
Das Saarland bietet das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ an. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei Erfüllung der Förderkriterien einen Zuschuss auf bis zu 50% der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von maximal 2.000 Euro pro Beschäftigtem. Darüber hinaus gibt es auch die Bildungsprämie für individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Veranstaltungsgebühren, maximal 500 Euro. Der Prämiengutschein kann schon ab Seminargebühren von 200 Euro genutzt werden.
Sachsen
Weiterbildungsscheck:
https://www.sab.sachsen.de
Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. In der Regel werden 50% der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Förderprogramme ab 2022 sind in Planung.
Sachsen-Anhalt
Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT“:
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales die Teilnahme an Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Je nach Zielgruppe können 60% bis 90% der Kosten übernommen werden. Fördermöglichkeiten von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro deckt die Bildungsprämie des Bundes ab.
Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein:
Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Damit werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro 50% der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber.
Thüringen
Weiterbildungsscheck:
https://www.gfaw-thueringen.de
Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringer Unternehmen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 1.000 Euro.