Nachträge Seminare in München
Vergütung bei geänderten Bauleistungen
Datum | Ort | Seminar | Kategorie | Anmelden |
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23.05.2023 | Live Online-Seminar | Online-Seminar VOB/B kompakt und Auswirkungen des Bauvertragsrechts (Teil 1): Leistungsänderungen, Vergütung, Ausführung, Bedenken, Behinderungen | Abnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, Nachträge, VOB/B | Anmelden |
12.07.2023 | München/Ismaning Hotel zur Mühle | Gestörter Bauablauf Seminar: Mehrkosten, Baupreissteigerungen, Fristverlängerungen – Aufstellung und Prüfung | Bauablaufstörungen, Nachträge | Anmelden |
27.11.2023 | Inhouse | Bauablaufstörungen Seminar: Kalkulation und gestörter Bauablauf, Entschädigungsanspruch § 642 BGB richtig berechnen | Bauablaufstörungen, Nachträge | Anmelden |
24.10.2023 | München/Ismaning Hotel zur Mühle | Nachträge richtig aufstellen: Berechtigte Mehrkosten durchsetzen, unberechtigte Forderungen abwehren | Nachträge | Anmelden |
Nachträge Seminare und Bauvertragsrecht
In unseren Seminaren zu Nachträgen lernen Sie einerseits, Nachträge richtig zu managen. Andererseits geht es um das Thema neues Bauvertragsrecht und neue Regelungen im Bauwesen seit dem 1.1.2018.
Denn Streitigkeiten über Nachträge zwischen Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern sind vorprogrammiert, wenn Art und Umfang der Leistungen unklar, widersprüchlich oder unvollständig beschrieben sind. Dies gilt bei Bauverträgen nach BGB wie nach VOB. Häufig kommt es zu Leistungsanpassungen und Bauablaufänderungen, die Mehrkosten, Nachträge und Bauzeitverzögerungen verursachen.
Wie erfolgt die Dokumentation der Leistungsänderungen und Bauzeitverschiebungen?
Oft werden geänderte oder zusätzliche Leistungen nur dem Grunde nach beauftragt. Die Dokumentation und die Anspruchsgrundlagen für die Kosten und Vergütungsänderungen sind vom Auftragnehmer nachvollziehbar darzulegen, damit berechtigte Nachtragsforderungen oder die Abwehr der Ansprüche rechtssicher beurteilt werden können. Es gilt der Grundsatz, wer schreibt der bleibt!
Die AN müssen lückenlos dokumentieren. Entscheidend ist die zeitnahe und schlüssige Anzeige von Bedenken und Behinderungen. Auch wenn der AN vertraglich nicht vorgesehene Leistungen ausführt, muss er seinen besonderen Vergütungsanspruch anzeigen, bevor er mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
Nachtragskalkulation: Welche Grundlagen gelten bei der Preisermittlung beim VOB/B-Bauvertrag?
Für die Darlegung der Mehrkostenansprüche aus Leistungsnachträgen nach § 2 bei einem VOB/B Vertrag gelten die Grundlagen für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten für die geforderte Nachtragsleistung.
Für die Durchsetzung der Mehrkosten oder Entschädigungsansprüche nach den § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB sind die Vorlage der Kalkulationsunterlagen, eines Bauzeitenplanes bezogen auf Teilleistungen sowie die Material- und Personaleinsatzplanung unentbehrlich. Die Vereinbarung soll vor Ausführung der Leistungen getroffen werden.
Was heißt: kein Nachtrag zum Nachtrag?
Der Auftraggeber kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass bei Beauftragung umfangreicher Leistungsnachträge die bauzeitbedingt entstandenen Mehrkosten umfasst sind. Daher muss der Auftragnehmer die bauzeitabhängigen Mehrkosten vollständig und detailliert in seinem Nachtragsangebot aufschlüsseln.
Nachtragsvereinbarungen gelten als abschließende Regelungen. Ohne Vorbehalt ist die Geltendmachung aller damit zusammenhängender bauzeitabhängiger Mehrkosten ausgeschlossen.
Nachträge Seminare – Inhalte:
- Mindestanforderungen an ein Nachtragsangebot – VOB/B 2016
- Kriterien des Auftraggebers zur Beauftragung der Nachträge
- Anerkannte Verfahren der Preisbildung bei Nachträgen
- Richtige Durchführung der Ausgleichsberechnung
- Vorbehaltserklärung für Mehrkosten aus Leistungsänderungen
- Nachtragsforderungen sicher und geschickt verhandeln
Wie erfolgen Änderungsanordnungen und Nachtragsvergütungen nach dem neuen BGB?
In dem ab 1. Januar 2018 gültigen Bauvertragsrecht wurden Regelungen zur Änderung des Vertrages und ein Anordnungsrecht für den Besteller verankert. Bisher waren diese Rechte für den Auftraggeber nur beim Abschluss von VOB-Bauverträgen zulässig. Die Neuregelungen des Bauvertragsrechts weichen jedoch von den bekannten Vorschriften aus der VOB/B entscheidend ab. Nach dem neuen Bauvertragsrecht kann der Unternehmer (Auftragnehmer) Anordnungen des Bestellers (Auftraggebers) nur wegen Unzumutbarkeit ablehnen, die er im Zweifelsfall beweisen muss.
Nach dem Gesetzestext sollen Auftraggeber und Auftragnehmer Einigkeit erzielen, wenn während der Bauphase nachträglich die vereinbarte Bauleistung geändert wird. Gelingt dies den Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht, tritt automatisch das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers in Kraft.
In der Folge steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die anfallenden Mehrkosten geltend zu machen. Zur Berechnung der Nachtragsvergütung kann der Auftragnehmer auf die Ansätze aus der vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Besteht keine Einigkeit über die Nachtragsvergütung, die aufgrund der Anordnung des Bestellers verlangt werden kann, muss der Auftraggeber eine Zahlung in Höhe von pauschal 80 Prozent der im Nachtragsangebot veranschlagten Mehrkosten vergüten. Fällig wird diese Vergütung aber erst mit Abnahme der Gesamtleistung.
Eine Erleichterung hält der Gesetzgeber für den Erlass einer einstweiligen Verfügung parat, wenn Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Anordnung von Leistungsänderungen oder über die Zumutbarkeitskriterien entstehen.
Wie stellen Sie Nachträge prüffähig auf und verhandeln erfolgreich?
Nachträge und notwendige Nachweise sind rechtzeitig und rechtssicher zu dokumentieren und nach den geltenden Vorschriften richtig zu begründen. Anhand von Praxisfällen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Nachtragsberechnung – nach der VOB/B, dem Vergabehandbuch und dem Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen und den künftigen Regelungen im BGB – anhand der richtigen Anspruchsgrundlagen richtig aufbauen.
Für Auftragnehmer gilt es, die Systematiken der Nachtragserstellung und die anzuwendenden Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Leistungsänderungen auf die Preisbildung umfassend und prüffähig darzulegen.
Der Nachtragsprüfer soll die Kalkulation nachvollziehen können und auf Plausibilität anhand eigener Vergleichsrechnungen prüfen können. Wir erläutern in unseren Seminaren zu Nachträgen, wie Sie bei Bauablaufänderungen die besonderen Kosten feststellen und bewerten die bauzeitabhängigen Kosten.
In Arbeitsgruppen trainieren wir die erfolgreiche Verhandlungsführung, damit Sie Probleme bei der Nachtragsprüfung vermeiden.