Bauvertragsrecht Seminar in München
Fortbildung Baurecht | VOB
Neuregelungen zum Werkvertrag, Bauvertrag sowie Architekten- und Ingenieurvertrag, Verbraucher- und Bauträgervertrag
Unsere VOB- und Bauvertragsrecht-Seminare greifen die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen auf. Die BVM Akademie bietet Ihnen Seminare zum Bauvertragsrecht mit verschiedenen Schwerpunkten an. Lernen Sie die Änderungen und Strukturen des neuen Bauvertragsrechts und seine Auswirkungen auf die Baupraxis näher kennen und schärfen Sie Ihre Expertise!
Regelungen für Bauverträge
Das neue Bauvertragsrecht wirkt sich auf das Werkvertragsrecht aus und enthält Regelungen für BGB Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge. Nachtragsvergütungen und Abschlagszahlungen werden neu geregelt. Die Vorschriften umfassen auch Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung bei fehlerhaften Materiallieferungen durch den Baustoffhändler.
Was bedeutet das für Ihre Baupraxis und das Management Ihrer Bauprojekte? In unserem BGB Bauvertragsrecht Seminar zeigen wir Ihnen die Neuerungen und weisen Sie auf den Handlungsbedarf bei der Gestaltung Ihrer Bauverträge hin.
Was ist neu im Baurecht?
Unsere BVM Akademie Seminare vermitteln Ihnen aktuelle Kenntnisse über die Änderungen und Strukturen des neuen Bauvertragsrechts. Sie lernen in der Fortbildung, die Chancen und Risiken beim Umgang mit den verschiedenen Vertragstypen zu bewerten. Gewinnen Sie Transparenz durch die Pflicht zur Baubeschreibung und Bauzeitvereinbarung und erhalten Sie Sicherheit bei Leistungsänderungen und Preisanpassungen im Bauvertrag.
Im Bauvertragsrecht Seminar an der Akademie für das Bauwesen in München oder online eignen Sie sich Wissen über das Widerrufsrecht der Verbraucher an und erhalten Klarheit über die konkreten Vereinbarungen von Planerleistungen und Kündigungsrechten. Diese Themen anzusprechen, ist wichtig, denn sie gewinnen an Sicherheit bei der Durchführung der Abnahme und der Durchsetzung bzw. Abwehr der Mängelansprüche gegenüber Kunden und Herstellern.
Auswirkungen auf die Baupraxis aus rechtlicher Sicht
Seit 01.01.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Im Seminar erfahren Sie, was sich seit dem Inkrafttreten geändert hat. Für Werkunternehmer, Verbraucher, Bauträger, Architekten und Ingenieure und für die kaufvertragliche Mängelhaftung gibt es wesentliche Neuerungen und viele neue Fragen.
Sie betreffen das Anordnungsrecht des Bestellers, die Vergütungsanpassung bei Leistungsänderungen, Erleichterungen bei der Zustandsfeststellung und der Abnahme von Werkleistungen, die Leistungserbringung bei Planerverträgen, die Gestaltung von Baubeschreibungen und die Haftung bei der Lieferung von mangelhaften Baustoffen.
In der Bauvertragsrecht Weiterbildung in München oder online erfahren Sie, wie sich die Konsequenzen der Gesetzesänderungen auf Ihre Arbeit auswirken, und erhalten wertvolle Praxistipps für Ihre Vertragsgestaltungen.
Referent
Alexander Reimann, Rechtsanwalt
Jetzt anmelden!
Sie möchten Ihre Expertise im Bau- und Architektenrecht vertiefen, um das Management Ihrer Projekte zu optimieren? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in dieser Weiterbildung! Das jeweilige Datum für Präsenzseminare in München oder Online-Kurse finden Sie im Seminarkalender. Bei Fragen zu den VOB Schulungen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Inhalte der Weiterbildung
- Vergleich der Neuregelungen bei BGB-Werkverträgen und der VOB/B
- Neues Anordnungsrecht des Bestellers
- Regelungen zur Vergütungsanpassung bei Mehr- oder Minderkosten, Nachunternehmerpreise, Absicherung der Vergütung
- Abschlagszahlungen
- Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten
- Zustandsfeststellung, fiktive Abnahme, Gefahrtragung
- Regelungen zur Kündigung des Bauvertrages
- Sonderprobleme der werkvertraglichen Mängelhaftung
- Kaufvertragliche Nacherfüllung in der Leistungskette bei Materialmängeln
- Richtiges Verhalten und Schriftverkehr bei der Mängelbearbeitung innerhalb der verschiedenen Vertragstypen
- Das neue Recht der Architekten und Ingenieure
- Besondere Verpflichtungen bei Verträgen mit Verbrauchern
- Besondere Vorschriften für Bauträger bei der Gestaltung von Baubeschreibungen und Informationspflichten
Auswirkungen auf die Baupraxis. Lösungsansätze zur Konfliktvermeidung
Bei der Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen betraten die Bauvertragspartner ab 01.01.2018 bei BGB-Werkverträgen absolutes Neuland. Die neuen Regelungen betreffen das Anordnungsrecht des Bestellers und die richtige Methode bei der Ermittlung von Nachtragsvergütungen. Es wird nicht gelingen, auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen. Insofern müssen sich alle Baubeteiligten neuen Herausforderungen stellen.
Wir gehen in der BGB Bauvertragsrecht Fortbildung insbesondere der Frage nach, wie in der Praxis mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes bei der Nachtragsabwicklung aus baubetrieblicher Sicht umzugehen ist.
Referent:
Nils Warning, Diplom-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, ist Ihr Referent im Seminar Bauvertragsrecht.
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Sichern Sie sich als Bauleiter, Architekt oder Ingenieur einen der Plätze in einer Baurecht Fortbildung. Besuchen Sie unsere Kurse in München oder nehmen Sie bequem an Online-Fortbildungen teil. Unsere erfahrenen Referenten beantworten Ihre Fragen und vermitteln Ihnen für Ihr Projektmanagement praxisnahes Wissen zu allen relevanten Themen des Baurechts und Architektenrechts. Alle aktuellen Termine finden Sie online in unserem Seminarkalender. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie als neuen Teilnehmer!
Inhalte der Weiterbildung
- Voraussetzungen für das Anordnungsrecht des Bestellers
- Änderungen des vereinbarten Werkerfolges
- Anforderungen an Form und Inhalt des Änderungsbegehrens und der Planunterlagen
- Angebotspflicht des AN für Nachträge, Zumutbarkeit
- Vergütungsfolge: Wahlrecht des Unternehmers
– Abrechnung nach tatsächlich erforderlichen Kosten. Was sind erforderliche Kosten?
– Berechnung nach hinterlegter Urkalkulation Vertragspreisniveau EKT, Zuschläge, BGK
– Anforderungen für die Projektvorbereitung AG: Prüfung der Urkalkulation
– Einholung von Alternativangeboten AN: Aufschlüsselung und Plausibilität
– Nachweis von erforderlichen Kosten - Umgang mit Mehrkostenansprüchen und Bauzeitverlängerungen bedingt durch die 30-Tage-Frist
- Einigung der Parteien über Änderung der Mehr-/Mindervergütung, Kontrolle der 30-Tage-Frist
- Risikoabwägung bei Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung
- Schlussfolgerungen für Projektvorbereitung und Bauablauforganisation
Kontakt zur BVM BauVertragsManagement GmbH:
Haben Sie Fragen zum Tag der Veranstaltung, zu Themen, zur Dauer oder zu Ihrer Teilnahme an der Fortbildung? Informationen erhalten Sie online, per E-Mail oder telefonisch unter 089 – 92 09 09 – 10.
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