BAUVERTRAGSRECHT SEMINARE IN MÜNCHEN
Neuregelungen zum Werkvertrag, Bauvertrag sowie Architekten- und Ingenieurvertrag, Verbraucher- und Bauträgervertrag
Zum Thema „Neues Bauvertragsrecht“ bieten wir Ihnen Seminare mit verschiedenen Schwerpunkten, damit Sie umfassende Kenntnisse gewinnen über die Änderungen und Strukturen des neuen Bauvertragsrechts und seine Auswirkungen auf die Baupraxis.
Das neue Bauvertragsrecht wirkt sich auf das Werkvertragsrecht auf und enthält Regelungen für BGB Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge. Nachtragsvergütungen und Abschlagszahlungen werden neu geregelt. Die Vorschriften umfassen auch Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung bei fehlerhaften Materiallieferungen durch den Baustoffhändler.
Welche Auswirkungen hat das neue Bauvertragsrecht auf Ihre Praxis? In unserem BGB Bauvertragsrecht Seminaren zeigen wir Ihnen die Neuerungen und weisen Sie auf den Handlungsbedarf bei der Gestaltung Ihrer Bauverträge hin.
Erwerben Sie in BVM Seminaren aktuelle Kenntnisse über die Änderungen und Strukturen des neuen Bauvertragsrechts. Sie lernen, die Chancen und Risiken beim Umgang mit den verschiedenen Vertragstypen zu bewerten. Gewinnen Sie Transparenz durch die Pflicht zur Baubeschreibung und Bauzeitvereinbarung und erhalten Sie Sicherheit bei Leistungsänderungen und Preisanpassungen im Bauvertrag.
In den BVM Seminaren zum neuen Bauvertragsrecht eignen Sie sich Wissen über das Widerrufsrecht der Verbraucher an und erhalten Klarheit über die konkreten Vereinbarungen von Planerleistung und Kündigungsrechten. So gewinnen Sie an Sicherheit bei der Durchführung der Abnahme und der Durchsetzung bzw. Abwehr der Mängelansprüche gegenüber Kunden und Herstellern.
Neues Bauvertragsrecht – Auswirkungen auf die Baupraxis aus rechtlicher Sicht
Seit 01.01.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Dies bringt wesentliche Änderungen für Werkunternehmer, Verbraucher, Bauträger, Architekten und Ingenieure und für die kaufvertragliche Mängelhaftung.
Wesentliche Neuerungen betreffen das Anordnungsrecht des Bestellers, Vergütungsanpassung bei Leistungsänderungen, Erleichterungen bei der Zustandsfeststellung und der Abnahme von Werkleistungen, Leistungserbringung bei Planerverträgen, die Gestaltungen von Baubeschreibungen und die Haftung bei Lieferung von mangelhaften Baustoffen.
Im Seminar erfahren Sie, wie sich die Konsequenzen der Gesetzesänderungen auf Ihre Arbeit auswirken und wertvolle Praxistipps für Ihre Vertragsgestaltungen.
Referent
Alexander Reimann, Rechtsanwalt
Inhalte
- Vergleich der Neuregelungen bei BGB-Werkverträgen und der VOB/B
- Neues Anordnungsrecht des Bestellers
- Regelungen zur Vergütungsanpassung bei Mehr- oder Minderkosten, Nachunternehmerpreise, Absicherung der Vergütung
- Abschlagszahlungen
- Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten
- Zustandsfeststellung, fiktive Abnahme, Gefahrtragung
- Regelungen zur Kündigung des Bauvertrages
- Sonderprobleme der werkvertraglichen Mängelhaftung
- Kaufvertragliche Nacherfüllung in der Leistungskette bei Materialmängeln
- Richtiges Verhalten und Schriftverkehr bei der Mängelbearbeitung innerhalb der verschiedenen Vertragstypen
- Das neue Recht der Architekten und Ingenieure
- Besondere Verpflichtungen bei Verträgen mit Verbrauchern
- Besondere Vorschriften für Bauträger bei der Gestaltung von Baubeschreibungen und Informationspflichten
Neues Bauvertragsrecht – Auswirkungen auf die Baupraxis. Lösungsansätze zur Konfliktvermeidung
Bei der Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen betreten die Bauvertragspartner ab 01.01.2018 bei BGB-Werkverträgen absolutes Neuland. Die neuen Regelungen betreffen das Anordnungsrecht des Bestellers und die richtige Methode bei der Ermittlung von Nachtragsvergütungen.
Es wird nicht gelingen, auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen. Insofern müssen sich alle Baubeteiligten neuen Herausforderungen stellen.
Wir gehen insbesondere der Frage nach, wie in der Praxis mit den Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts bei der Nachtragsabwicklung aus baubetrieblicher Sicht umzugehen ist.
Referent:
Nils Warning, Diplom-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
Inhalt
- Voraussetzungen für das Anordnungsrecht des Bestellers
- Änderungen des vereinbarten Werkerfolges
- Anforderungen an Form und Inhalt des Änderungsbegehrens und der Planunterlagen
- Angebotspflicht des AN für Nachträge, Zumutbarkeit
- Vergütungsfolge: Wahlrecht des Unternehmers
– Abrechnung nach tatsächlich erforderlichen Kosten. Was sind erforderliche Kosten?
– Berechnung nach hinterlegter Urkalkulation Vertragspreisniveau EKT, Zuschläge, BGK
– Anforderungen für die Projektvorbereitung AG: Prüfung der Urkalkulation
– Einholung von Alternativangeboten AN: Aufschlüsselung und Plausibilität
– Nachweis von erforderlichen Kosten - Umgang mit Mehrkostenansprüchen und Bauzeitverlängerungen bedingt durch die 30-Tage-Frist
- Einigung der Parteien über Änderung der Mehr-/Mindervergütung, Kontrolle der 30-Tage-Frist
- Risikoabwägung bei Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung
- Schlussfolgerungen für Projektvorbereitung und Bauablauforganisation