Außergerichtliche Streitbeilegung: Fortbildung Streitlöser/Wirtschaftsmediator für die Baubranche
Lösen Sie Konflikte in der Bauwirtschaft kostengünstig und schnell!
Streitlöser-Lehrgang für außergerichtliche Streitbeilegung
Außergerichtliche Streitbeilegung wird immer wichtiger. Die BVM Bauvertragsmanagement GmbH und der DGA-Bau haben deshalb zusammen die Fortbildung zum/zur Streitlöser:in DGA-Bau-Zert® entwickelt.
In dieser Weiterbildung erhalten Sie baurechtliches und baubetriebliches Knowhow. Sie lernen, wie Sie durch die anerkannte Streitlösungsverfahren und Kommunikationstechniken Konfliktlösungen in den Planungsphasen und beim Bauen herbeiführen und den Erfolg Ihrer Projekte sichern.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat den 20-tägigen Weiterbildungslehrgang „Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft – Wirtschaftsmediation und Außergerichtliche Streitbeilegung“ als Anerkannte Fortbildung zertifiziert. Berufserfahrenen Teilnehmern werden 150 Stunden bescheinigt.
Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft
Als Streitlöser DGA-Bau- Zert® werden Sie zur Wahrnehmung der bestehenden Alternativen der Außergerichtlichen Streitlösung beitragen, ihren Nutzen erkennen und die Umsetzung in der Bau- und Immobilienwirtschaft fördern. Sie können nach der Fortbildung in außergerichtlicher Streitbeilegung als neutraler Dritter oder Baumediator Aufträge annehmen und mit den Parteien Baustreitigkeiten lösen.
Unsere Teilnehmer:innen sind Führungskräfte aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter und Projektsteuerer sowie Baubevollmächtigte von öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern und Auftragnehmern, Juristen und Betriebswirte mit baubetrieblicher/bauwirtschaftlicher Praxiserfahrung.
Die inhaltlichen Bausteine der einzelnen Seminartage der Fortbildung für außergerichtliche Streitbeilegung zeigt der Lehrgangskalender.
Streitlöser Weiterbildung 2024
Melden Sie sich jetzt an zum Streitlöser-Lehrgang 8.0 (Zeitraum: 22.02.2024-22.06.2024)!
-> zum Streitlöser-Lehrgang 8.0 schriftlich anmelden über das Faxformular
-> zum Streitlöser-Lehrgang 8.0 online anmelden.
Pushen Sie Ihre Karriere mit dieser Zusatzqualifikation!
Anschließend können Sie sich noch weiter qualifizieren zum/zur Zertifizierten Mediator:in Wirtschaftsmediation (Zeitraum: 22.07.2024-26.07.2024).
Noch Fragen zu Ihren Chancen aus diesem Lehrgang?
Dann kontaktieren Sie uns unter der Tel. Nr. 089 920909-10 oder via E-Mail: info@bvm-seminare.de.
Baukonflikte: Außergerichtliche Streitbeilegung statt Prozess
Fortbildungen für Außergerichtliche Streitbeilegung sind wichtig, denn die Verfahren sind immer noch nicht hinreichend bekannt. Gemäß Statistischem Bundesamt 2017 wurden im Jahr 2016 mehr als 70.000 gerichtliche Streitigkeiten in Bau- und Architektensachen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erledigt, davon knapp 50 % durch Vergleich und Klagerücknahme.
Einer Studie zufolge wurden in den Jahren 2014 und 2015 jährlich nur etwa 1.750 außergerichtliche Verfahren in Bausachen durchgeführt. Die Studie führte Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Shervin Haghsheno im Namen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) durch. In der Einschätzung der potenziellen Nachfrage gelangten sie zu jährlich über 31.000 Fällen.
„Es ist auch deshalb so effektiv, weil die Baubeteiligten an die Entscheidung des Adjudikators vorläufig gebunden sind und damit die Planungssicherheit im Projektverlauf wiederhergestellt wird. Später kann die Entscheidung vor Gericht überprüft werden. Dies erhöht die Akzeptanz für diese Form der Streitbeilegung deutlich“, konstatierte Prof. Dr. Haghsheno, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb am KIT und Leiter der Studie bei deren Vorstellung in Berlin.
ADR-Verfahren fördern, Gerichtsverfahren vermeiden
Zur Verwendung von ADR-Basisklauseln in Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen finden Sie aktuelle Informationen in unserem Bauwesen-Blog. Zum Thema Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen wurde im Auftrage der DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. Berlin ein Forschungsbericht im Oktober 2018 erstellt. Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Shervin Haghsheno führte diese im Namen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) durch.
Die DGA-Bau geht davon aus, dass der Forschungsbericht maßgeblich dazu beitragen wird, durch verstärkte Maßnahmen und Bündelung bereits bestehender Initiativen den Anteil von ADR-Verfahren deutlich zu steigern. Die DGA-Bau will mit ihren Aktivitäten dazu beitragen und strebt mit der Agenda 2025 einen Anteil von 40 % außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren im Bauwesen an.
Durch Information und Kommunikation über die Anwendung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch geeignete ADR-Verfahren erreichen wir dieses Ziel gemeinsam. Von der Fortbildung in außergerichtlicher Streitbeilegung profitiert die ganze Bau- und Immobilienbranche.
Vorteile außergerichtlicher Streitlösungsverfahren
Im Vergleich mit Gerichtsverfahren führt die außergerichtliche Streitbeilegung nach einer Faustformel, die durch wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag der DGA-Bau erhärtet werden soll, zu einer Zeitersparnis von etwa 80 % und einer Kostenersparnis von etwa 50 %. Bei außergerichtlichen Verfahren werden kompetente Streitlöser durch die Parteien selbst ausgewählt, die Vertraulichkeit wird gewahrt, die Geschäftsbeziehungen zwischen den Streitparteien werden geschont und emotionale Belastungen werden vermieden.
Vorstand der DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung
Frau Rosina Sperling engagiert sich seit vielen Jahren für die Belange der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie ist seit 1.01.2020 Vorstand der DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung. Ihre Schwerpunkte sind neben dem Bauprojektmanagement: Konfliktmoderation, Mediation, Schlichtung/Schiedsgutachten, Adjudikation oder Schiedsgericht als anerkannte Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR Alternative Dispute Resolution).
Fragen zur Anwendung und Durchführung der verschiedenen Streitlösungsverfahren sowie zur Weiterbildung Streitlöser DGA-Bau-Zert® und zur Wirtschaftsmediation für die Bau- und Immobilienwirtschaft beantworten wir Ihnen gerne unter Tel. Nr. 089 920909-10 oder info@bvm-seminare.de. Kontaktieren Sie uns!
Zu den alternativen Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung zählen insbesondere:
- Mediation
- Schlichtung
- Dispute Boards
- Adjudikation
- Schiedsverfahren
- Schiedsgutachten
Je nach Projektphase und Eskalation des Konfliktes ist das richtige Verfahren auszuwählen. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie im DGA-Bau Verfahrensfinder. Den Parteien wird dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Bauvertrages eine Vereinbarung zur Konfliktlösung zu treffen.
In Zeiten der Covid-19-Pandemie nimmt die Bedeutung von Adjudikationen zu. So forderte der Bundestag in einem Antrag vom 28.09.2020, diese Methode bekannter zu machen, um die zunehmenden Konflikte zwischen Unternehmen ohne den Gang vors Gericht zu lösen.
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Der BVM-Newsletter informiert Sie monatlich über Aktuelles aus der Bau- und Immobilienbranche. Jetzt abonnieren!