HOAI Seminar in München
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Datum | Ort | Seminar | Kategorie | Status |
---|---|---|---|---|
26.02.2025 | München/Ismaning Hotel zur Mühle | Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Planernachträgen und Anwendung der HOAI | BGB Bauvertragsrecht, HOAI | Anmelden |
07.10.2024 | München/Ismaning Hotel zur Mühle | Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Planernachträgen und Anwendung der HOAI | BGB Bauvertragsrecht, HOAI | Anmelden |
HOAI Seminar in München
In unserem HOAI Seminar in München vertiefen wir bauwirtschaftliche und bauvertragliche Kenntnisse, damit Sie nachvollziehbare Abrechnungen erstellen können. Als Auftraggeber, Architekt oder Ingenieur werden Sie gestärkt im rechtssicheren Umgang mit der HOAI und den Regelungen des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Bauvertragsrechts.
Beginnend beim Projektstart mit der Akquisephase werden im HOAI Kurs Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung beleuchtet:
- Definition der Planungsziele und Kosteneinschätzung
- Ausschreibung von Planungsleistungen beim öffentlichen Auftraggeber,
- Definition von Grundleistungen und Besonderen Leistungen
- Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss,
- Nachtragsmanagement
- Änderungen von Planungszielen, Planungsumfang oder Bauzeit.
Das lernen Sie in der HOAI Schulung kennen:
- den systematischen Aufbau und die Struktur der HOAI
- rechtskonforme Vereinbarungen zu den Leistungspflichten nach HOAI zu treffen
- Leistungsbilder und wichtige Sonderregelungen innerhalb der HOAI
die richtige Honorarermittlung gemäß HOAI für Architekten sowie Fachplaner für erbrachte und vereinbarte Leistungen - Sonderprobleme bei der Ermittlung anrechenbarer Kosten gemäß HOAI bei mitzuverarbeitender Bausubstanz, Umbauzuschlag, mehreren Objekten, Honorarzone
- die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach neuen gesetzlichen Grundlagen.
Im Rahmen des HOAI Seminars in München können Sie Anforderungen aktueller Projekte diskutieren und Lösungsmöglichkeiten mit dem Referenten und den Teilnehmern erarbeiten.
Honorarermittlung, Honorarrecht und BGB
In der HOAI werden nicht nur Honorare geregelt, sondern auch wesentliche Aspekte, die den Beteiligten Sicherheit bei der Gestaltung Ihrer Architekten- und Ingenieurverträge bringen. Die gesetzlichen Grundlagen sind nach dem möglichen Wegfall der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI auch für die Gestaltung der Verträge für Architekten und Ingenieure wesentlich.
Im Seminar HOAI erfahren Sie auch alles über die Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Architekten- und Ingenieurleistungen (ArchLG) sowie zu den vertragstypischen Pflichten der Architekten- und Ingenieurverträge.
Sie erlangen umfassende Kenntnisse über die Struktur der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure und über die Auswirkungen des aktuellen Bauvertragsrechts und des Architekten- und Ingenieurrechts.
Dazu gehören auch die Regelungen des BGB-Bauvertragsrechts sowie das Recht für Architekten und Ingenieure in Bezug auf die Akquisition, die Feststellung der Planungs- und Überwachungsziele in der Zielfindungsphase sowie das Sonderkündigungsrecht.
Aktuelle Inhalte des ArchLG und Aufbau der HOAI 2021
Honorarvereinbarung auf Basis der HOAI bleiben wirksam und können auch zukünftig vereinbart werden. Der Verordnungsgeber hat die Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) auf den Weg gebracht. Es bleibt abzuwarten, ob Architekten- und Planungsleistungen auskömmlich bleiben. Beim Deutschen Bundestag sind im Oktober 2020 noch Forderungen zur Angemessenheit der HOAI im ArchLG eingegangen. Aufgrund dieses Antrags werden noch Auswirkung auf die darunter stehende HOAI 2021 erwartet.
Die erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Regelungen HOAI 2013 und HOAI 2021
Die verschiedenen Berechnungsparameter lassen erhebliche Beurteilungsspielräume zu, die von den Vertragspartnern genutzt werden können. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI wurden gestrichen. Honorare können die Parteien der Aufgabe entsprechend leistungsgerecht kalkulieren und wirksam vereinbaren. Die HOAI 2021 (als Vorordnung) regelt die Berechnungsgrundlagen von Honoraren und bietet wichtige Orientierung für die angemessene Honorarhöhe.
Die in den Honorartafeln angegebenen Basishonorarsätze für Grundleistungen gelten, wenn keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen wurde. Nach dem Gesetzentwurf soll der Grundleistungskatalog der HOAI 2021 bei Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen deutlich erweitert werden soll. Insbesondere geht es auch um Leistungen bei Vergabeverfahren oder Beratungsleistungen. Verschaffen Sie sich in der HOAI Weiterbildung einen Überblick.
Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Planernachträgen und Anwendung der HOAI
Sie erfahren in unseren Schulungen, wie Sie
- mit Honorarfragen und sachgerecht ausgestalteten Leistungsvereinbarungen bei Vertragsschluss richtig umgehen,
- Generalplanerverträge oder Stufenverträge mit Teilbeauftragungen und Vorbehalt weiterer Leistungsphasen nach freiem Ermessen des Auftraggebers zu bereits festgelegten Konditionen gestalten,
- Planernachträge nach BGB Bauvertragsrecht und HOAI 2021 regeln,
- Lösungen für prüfbare Honorarrechnungen finden, insbesondere wenn es bei den Planernachträgen aufgrund von verlängerter Bauzeit oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf um Mehrkosten geht,
- Auswirkungen der Vertragsbeendigung bei Kündigung oder Vertragsaufhebung rechtzeitig beleuchten,
- wesentliche Bestimmungen zur Abnahme, Planungsmängeln und Sicherheitsleistungen kennen,
- Besonderheiten beim Umgang mit Verbrauchern beachten.
Ihr Nutzen:
Führungskräfte aus der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Bauprojektmanager, Objektüberwacher und Bauleiter sowie Rechtsanwälte, die die Verordnung anwenden, lernen in unserer HOAI Fortbildung in München praxisnah, was sie beachten müssen im Umgang mit der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Sie lernen den systematischen Aufbau ebenso kennen wie die besonderen Herausforderungen, die für Planernachträge und Bauzeitverlängerungen, für die bereits beim Abschluss der Architekten- und Ingenieurverträgen wirksame Regelungen zu treffen sind.
Ziel Ihrer Architekten- und Ingenieurverträge sollte sein, dass Sie Vereinbarungen sowohl aus Sicht des Auftraggeber sowie aus Sicht des Architekten und Ingenieurs streitvermeidende vertragliche Mechanismen enthalten. Zumindest sollten im Falle von Konflikten außergerichtliche Streitbelegungsklauseln enthalten sein, um den Fortschritt im Bauablauf zu gewährleisten.
Unsere HOAI Seminare in München bieten Ihnen als Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen aus Ihrer Baupraxis einzubringen. Der Referent kann sie während des Kurses mit allen Teilnehmern diskutieren und Handlungsoptionen erörtern.
Auf Wunsch beantragen wir für Ihre Teilnahme die Bescheinigungen im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnungen der Architekten-, Ingenieur- und Rechtsanwaltskammern der Länder. Der Anerkennungsumfang beträgt bei Ganztagsveranstaltungen 8 Stunden à 45 Minuten.
Teilnehmerkreis:
Teilnehmer der Fortbildung sind Führungskräfte aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure, Planer, Objektüberwacher, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauprojektmanager, Rechtsanwälte und alle, die das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure anwenden.
Dauer: 9.00 bis 16.30 Uhr
Seminargebühren: 578 Euro zzgl. MwSt.
In den Kosten für die HOAI Schulung sind Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, Mittagessen, Kaffeepausen und alkoholfreie Getränke enthalten.
Ort: Hotel zur Mühle, München/Ismaning
Ihr Referent: Prof. Dr. Gerd Motzke
Kontakt zur BVM: Haben Sie weitere Fragen zur Veranstaltung, zum Ort oder zu Ihrer Teilnahme? Kontaktieren Sie uns online per E-Mail oder telefonisch unter 089 – 92 09 09 – 10.
Nach der Teilnahme am Workshop Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen in München werden Sie:
- die wichtigen Grundlagen der HOAI 2021, der Honorarparameter sowie der richtigen Honorarberechnung wissen,
- wesentliche Bestimmungen des Architekten- und Ingenieurrechts erfahren:
– Definition des Architekten- und Ingenieurvertrags (§ 650p Abs. 1 BGB)
– Zielfindungsphase (§ 650p Abs. 2 BGB)
– Festlegung des Planungs-Solls, Kostenobergrenzen und sonstige Leistungsziele
– Akquiseleistung ohne Honorar
– Sonderkündigungsrechte (§ 650r BGB) - notwendiges Wissen über das BGB Bauvertragsrechts in Bezug auf das Anordnungsrecht und Vergütungsfolgen bei Nachträgen (§§ 650q, 650b BGB) erhalten,
- den Allgemeinen Teil der HOAI kennen:
– anrechenbare Kosten, Honorarzone und Objektbildungen richtig bestimmen,
– mit den Besonderheiten der DIN 276 umgehen können,
– Regelungen zum Bauen im Bestand: Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag in der HOAI
– Leistungsbilder der HOAI – was steckt hinter den Grundleistungen und Besonderen Leistungen?
– Teilleistungsbewertung und -übertragung - den Umgang mit HOAI Honorarfragen und Honoraranpassungsvorschriften erfolgreich meistern:
– Bedeutung des neuen Vertragsrechts für die Regelung von Honorarnachträgen § 650 p BGB und preisrechtliche Rahmenbedingungen für Honorarnachträge
– Planungs-Soll als Nachtragsbasis
– Honorarnachtrag vs. vergütungsneutraler Überarbeitung und Optimierung der Planung
– Änderung der Leistungsziele und des Leistungsumfangs
– gestörte oder verlängerte Bauzeit - Abnahmen der Planungsleistungen wirksam durchführen:
– Teilabnahmen, Abnahmeformen, richtiger Umgang mit verweigerter Abnahme
– Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung - Fälligkeiten der Honorarabrechnungen beachten:
– Abschlagsrechnungen
– Schlussrechnungen - Verjährung der Honorarforderungen richtig prüfen,
- die Vorschriften zur Architektenhaftung für Planungs- und Überwachungsfehler klar zuordnen,
- rechtssichere Honorarverhandlungen unter Berücksichtigung der aktuellen HOAI 2021 führen:
– Zeitpunkt und Form der Honorarvereinbarung / Textform
– Honorarsätze – Abschaffung des Preisrechts
– Pauschalhonorare
– Zeithonorar/Stundensätze
– Nebenkosten
– Stufenverträge
– Umgang mit Bauzeitverlängerung und Bauzeitverschiebung
– Umgang mit Sicherheitsvereinbarung. - die Anforderungen für Vergabeverfahren nach Wegfall der Höchst- und Mindestsätze der HOAI kennen und Auftragswertberechnungen richtig durchführen.
Was ändert sich im Honorarrecht 2024?
Aktuelle Inhalte des ArchLG und Aufbau der HOAI 2021
Honorarvereinbarungen auf Basis der HOAI bleiben wirksam und können auch zukünftig vereinbart werden. Der Verordnungsgeber hat die Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) durchgeführt. Im Rahmen der Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Auskömmlichkeit der Honorarangebote für Architekten- und Planungsleistungen prüfen, um mögliche Insolvenzrisiken von vornherein auszuschließen.
Auswirkungen der Regelungen HOAI 2013 und HOAI 2021 auf aktuelle Architekten- und Planerverträge:
Die verschiedenen Berechnungsparameter lassen erhebliche Beurteilungsspielräume zu, die von den Vertragspartnern zum beiderseitigen Nutzen fair angewandt werden können. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI wurden gestrichen.
Honorarermittlung und Honorarhöhe für Architekten
Honorare können die Parteien der Aufgabe entsprechend leistungsgerecht kalkulieren und wirksam vereinbaren. Die HOAI 2021 (als Verordnung) regelt die Berechnungsgrundlagen von Honoraren. Sie bietet Orientierung für die angemessene Honorarhöhe.
Die in den Honorartafeln angegebenen Basishonorarsätze für Grundleistungen gelten, wenn keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen wurde. Der Grundleistungskatalog der HOAI 2021 bei Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen wurde deutlich erweitert. Insbesondere geht es auch um Leistungen bei Vergabeverfahren oder Beratungsleistungen.
Anwendung der HOAI 2021 beim öffentlichen Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber beziehen sich häufig bei der Preisbildung auf die Kalkulationsgrundlagen der HOAI. Dies setzt in VgV-Verfahren für Planungsleistungen fundierte Kenntnisse der HOAI und Prüfmöglichkeiten für die Kalkulation von Honorarangeboten voraus, damit Sie Abweichungen der Mindestsatzangebote beurteilen und Dumpingangebote wirksam im Vergabeverfahren ausschließen können.
Motive für Planernachträge liegen häufig in wenig eindeutigen und unvollständigen Leistungsbeschreibungen. Eindeutige Leitlinien – auch bei der Auftragswerberechnung – sind für öffentliche Auftraggeber besonders wichtig, weil sie in konjunkturschwachen Zeiten bei Vergaben mit Nachprüfungsverfahren durch die Bieter rechnen müssen.
Auswirkung des BGB Bauvertragsrechts und DIN 276
Wir passen unsere HOAI Weiterbildung entsprechend der jeweils aktuellen Rechtsprechung ständig an und schreiben sie fort. Mit Ihrer Teilnahme lernen Sie nicht nur Grundlagen, sondern alle Neuerungen bei der Honorarermittlung der HOAI, den Auswirkungen des BGB Bauvertragsrechts sowie des Rechts für Architekten und Ingenieuren und der DIN 276.
Streitpunkte bei Honorarabrechnungen
Häufig führen Planungsänderungen und Leistungsstörungen sowie Bauzeitverlängerung zum Clinch. Im Seminar erfahren Sie alles Wichtige zu den Themen Mängelansprüche und Abnahmen, damit Sie prüffähige Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen erstellen und Sicherheiten einfordern.
Die neue DIN 276 ist seit Dezember 2018 in Kraft. Sie ist ein bewährtes Normenwerk, das gravierende Auswirkung auf die Kostenermittlung, -planung und -steuerung hat. Weitere aktuelle Informationen erfahren Sie im HOAI Kurs.
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