Wirtschaftsmediator Ausbildung München | Zertifizierter Mediator im Bauwesen
Mediator Weiterbildung für Streitlöser DGA-Bau-Zert®
Ausbildung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator
Die Wirtschaftsmediation Ausbildung in München ist ein Upgrade für Absolventen des Lehrgangs Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten sie zusätzlich die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator oder Zertifizierter Wirtschaftsmediatorin im Bauwesen.
Den Lehrgang führt die BVM Bauvertragsmanagement GmbH in Zusammenarbeit mit dem DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DGA-Bau e. V.) durch.
Zeitraum: 18.04.-28.09.2024. Die Qualifizierung als Zertifizierter Mediator findet statt vom 22.10-26.10.2024, jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr im Hotel zur Mühle in München/Ismaning.
Ausführliche Informationen zur Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und zu Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung erfahren Sie auf dieser Seite.
Melden Sie sich jetzt online an zum Streitlöser-Lehrgang 2024 und zur Weiterbildung Wirtschaftsmediator!
Qualifizierung zum Zertifizierten Mediator – Wirtschaftsmediation
Zusätzlich zu unserem Streitlöser-Lehrgang 8.0 in der Zeit vom 18.04.2024 – 28.09.2024 können Sie an der Qualifizierung zum/zur Zertifizierten Mediator:in – Upgrade Baumediation – Wirtschaftsmediation 8.0 teilnehmen.
Wir vertiefen die Kommunikations- und Verhandlungsführung, insbesondere den Umgang mit Machtverhältnissen und schweren Konflikten. Die meisten ausgebildeten Streitlöserinnen und Streitlöser ergänzen ihren Lehrgang um dieses Zusatzmodul, und erlangen damit zusätzlich eine Zertifizierung als Wirtschaftsmediator:in.
Methoden und Arbeitsweisen
In unserer Weiterbildung Wirtschaftsmediation erhalten die ausgebildeten Streitlöserinnen und Streitlöser DGA-Bau-Zert® ein Intensivtraining zum Ablauf und zu den Rahmenbedingungen der Wirtschaftsmediation, auch in besonderen Formaten, z.B. Co-Mediation, Team- und Mehrparteienmediation, Shuttle-Verfahren und Onlinemediation.
Trainer:innen und Gastdozent:innen der Mediator Ausbildung München sind in den Bereichen Baumediation und Supervision tätig und kennen sich in der Bau- und Immobilienbranche bestens aus. Die persönlichen Erfahrungen der Teilnehmer:innen aus Mediationsfällen der Bau- und Immobilienwirtschaft werden durch Inputs, Fallbearbeitung sowie Feedbacks reflektiert, ausgewertet und ergänzt.
Die Seminarinhalte der Mediator-Ausbildung München orientieren sich an dem aktuellen Mediationsgesetz und den ethischen und fachlichen Grundsätzen der Ausbildungsverordnung zum/zur Zertifzierten Mediator:in vom 21. August 2016. Die Teilnehmer erhalten digitale Skripte als Lernmaterial sowie Empfehlungen zu Büchern und Lernvideos.
Schwerpunkte der Wirtschaftsmediator Ausbildung:
- Einsatz von Verhandlungsstrategien zur Streitlösung
- Interventionen bei schwierigen Konfliktfällen
- Vertiefendes Training zu den einzelnen Phasen der Mediation im Bauwesen
- Unterschiede zwischen Präsenz- und Shuttle-, Mehrparteien- und Co-Mediation
- Supervision von Fallbeispielen
- Abschlussprüfung und Qualifizierung: „Zertifizierte:r Wirtschaftsmediator:in (BVM)“
Nehmen Sie bei weiteren Fragen zur Fortbildung zum Baumediator Kontakt mit uns auf unter 089-92 09 09-10 oder per E-Mail: info@bvm-seminare.de.
Teilnehmer:
Die Ausbildung zum/zur Zertifizierten Wirtschaftsmediator:in (BVM) richtet sich an Architekten, Ingenieure, Führungskräfte von Bau- und Immobilienunternehmen sowie von Projektentwicklern, Verwaltung und Verbänden, Fachanwälte aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, Bausachverständige, Bauträger, Hausverwaltungen sowie alle, die in der Bau- und Immobilienwirtschaft tätig sind, die bereits an der Weiterbildung zum/zur Streitlöser:in DGA-Bau-Zert® teilgenommen haben.
Die Weiterbildung Baumediation richtet sich auch an Personen, die bereits eine Mediationsausbildung erfolgreich bestanden haben und diese ergänzen möchten. Sie erreichen damit die Qualifizierung zum/zur Zertifizierten Mediator:in nach den Vorschriften des Mediationsgesetzes zu erreichen.
Ort: München
Referentinnen: Rosina Th. Sperling, Zert. Wirtschaftsmediatorin (IHK), Train the Trainer (Zert.) und Dagmar Ponschab, Ausbilderin Bundesverband Mediation e.V., Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Mediator in der Bau- und Immobilienwirtschaft: Grundidee
Die Methoden, Techniken, Fallkonstellationen und Übungen in der Mediator Bau Ausbildung sind auf die Besonderheiten der Bau- und Immobilienwirtschaft abgestimmt. In zahlreichen Streitfällen verlangt die Bau- und Immobilienbranche vom Baumediator eine „starke und gestaltende“ Rolle. Die Parteien müssen erkennen, dass es bei Baustreitigkeiten nicht einzig um die Zahlung oder den Verzicht auf das Geld geht. Vielmehr muss der Baumediator die Konfliktbearbeitung schrittweise steuern und den zu klärenden Sachverhalt ermitteln.
In den Verhandlungen der Baumediation ist zu klären, wofür der Zahlungsanspruch steht, da Geld als Ausdruck von Äquivalenz für andere Bedürfnisse oder Interessen steht. Die Streitthemen sind in Bausachen komplex, oft sogar hochkomplex. Daher müssen Mediatoren im Bauwesen die zu bearbeitenden Themen sorgfältig hinterfragen und sie mithilfe baubetrieblicher und baurechtlicher Expertise betrachten.
Was ist Baumediation?
In einem strukturierten Verfahren hilft der Baumediator als neutraler Dritter den Parteien, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung für ihre Baustreitigkeit zu finden. Als „starker“ Baumediator übernimmt er die Verantwortung für die zeitliche und inhaltliche Planung und kann mit seiner Methodenkompetenz auch in komplexen Bau- und Immobilienstreitigkeiten die Chancen einer wertschöpfenden Einigung steigern.
In Einzelgesprächen kann der Wirtschaftsmediator Bau Besonderheiten in Baustreitigkeiten und baubetriebliche, bautechnische oder rechtliche Unsicherheiten mit den Beteiligten diskutieren und auf die ökonomischen Prinzipien der außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen.
Zertifikat Wirtschaftsmediation
Die Teilnehmer:innen erhalten das Zertifikat über die erfolgreiche Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator (BVM), soweit eine Streitlöser-Ausbildung DGA-Bau-Zert® im Vorfeld erfolgreich absolviert worden ist. Die Weiterbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. Diese sichern die Erfüllung der im § 6 Mediationsgesetz genannten Anforderungen für Mediatoren:innen.
Die Voraussetzung der Lehrgangsteilnahme ist neben der Gesamtausbildungsdauer von 120 Stunden die erfolgreiche Prüfung mit mündlichen und baupraktischen Übungen, fokussiert auf die Erfordernisse aus der Bau- und Immobilienwirtschaft.
In der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ist die Vorlage einer ca. 10-seitigen Seminararbeit erforderlich, in der die Teilnehmer:innen Themen aus ihrer Praxis und Kenntnisse sowie Ihre Methodenkompetenz zur Wirtschaftsmediation in Baustreitigkeiten darstellen.
Wirtschaftsmediator Ausbildung: Für wen eignet sie sich?
Durch eine Wirtschaftsmediator Ausbildung gewinnen Streitlöser Sicherheit für die Vermittlung zwischen Unternehmen im Bauwesen, die Konflikte selbstbestimmt lösen wollen. Wirtschaftsmediation ist besonders dann ein geeignetes Streitbeilegungsverfahren, wenn die Parteien an einer weiteren Zusammenarbeit oder Kooperation interessiert sind und ein nachhaltiges Konfliktlösung anstreben, wie es in der Baubranche oft der Fall ist.
Fortschrittliche Wirtschaftsunternehmen wissen, dass sich eskalierende Konflikte im Wirtschaftsleben nicht lohnen, da sie kosten- und zeitintensiv sind und das Image der Streitparteien oft beschädigen.
- Wirtschaftsmediation bedeutet die „freiwillige“ und „außergerichtliche“ Konfliktlösung „durch die Betroffenen selbst“ mit Unterstützung eines nicht entscheidungsbefugten, allparteilichen Dritten.
- Die Mediation grenzt sich als Methode der außergerichtliche Streitbeilegung gegenüber anderen wie z.B. Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten oder Schiedsgericht ab. Sie beruht auf einer gesetzlichen Regelung (Mediationsgesetz).
Unternehmen sichern sich Wettbewerbsvorteile, wenn sie Konflikte rechtzeitig erkennen und lösen oder durch ein günstiges Betriebsklima die Zusammenarbeit stärken. - Die Wirtschaftsmediation bewirkt bei Führungskräften und Arbeitnehmern mehr Arbeitseffizienz bei ihren Aufgaben und eine bessere Zusammenarbeit.
- Unternehmen sichern sich mit dieser Art des Konfliktmanagements einen wirtschaftlichen Vorsprung und gewinnbringenden Nutzen in puncto Mitarbeiterzufriedenheit.
Was sind die wichtigsten Grundsätze der Wirtschaftsmediation?
Mediation folgt bestimmten Grundsätzen. Diese tragen dazu bei, dass die Medianten ein besseres Verständnis bekommen – von sich selbst, vom Konfliktpartner und dem Konflikt. Dies ist die Basis, um dann den wesentlichen Schritt von Streit und Konfrontation hin zu mehr Miteinander und zur Kooperation zu machen. Zu den wesentlichen Grundsätzen zählen:
- Transparenz: Jede Konfliktpartei kennt den Verfahrensstatus. Alle relevanten Informationen werden offengelegt.
- Freiwilligkeit: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Wirtschaftsmediation zu beenden, wenn anderweitige Lösungen vorzugswürdig erscheinen.
- Vertraulichkeit: Interne Informationen gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Aus diesem Grundsatz ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht des Mediators.
- Eigenverantwortung: Jede Partei hat jederzeit die volle Kontrolle über alle Vorgänge und Entscheidungen. Alle Regelungen treffen die Medianten eigenverantwortlich, der Mediator ist für die Struktur verantwortlich. Er hat eine unterstützende Funktion.
- Verschwiegenheitspflicht: Die Parteien vereinbaren nach dem Prinzip der Selbstbestimmtheit einer Mediation die sie selbst betreffenden Verschwiegenheitspflichten und personen-, verfahrens- oder gegenstandsbezogene Verwertungsverbote. Dies hat zur Folge, dass alle entscheidungsrelevanten Fakten dargelegt werden.
- Partizipation: Alle Konfliktparteien können einbezogen werden. Sie tragen aktiv zum Konfliktmanagement bei.
- Neutralität/Allparteilichkeit: Mediatoren oder Mediatorinnen sind nicht am Konflikt beteiligt. Sie unterstützen beim bestmöglichen Ergebnis. Sie beraten nicht und unterbreiten keine eigenen Lösungsvorschläge.
- Ergebnisoffenheit: Die Verhandlungshoheit obliegt den Medianten. Die Konfliktparteien entscheiden selbst über den Rahmen der Lösung.
- Beiziehung von Dritten als Berater oder Sachverständige: Personen, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, sollen Vereinbarungen vor ihrer Rechtsbindung durch externe Berater überprüfen lassen.
- Rechtsverbindlichkeit/Vollstreckbarerklärung: Das Ergebnis der Mediation kann in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung niedergelegt werden.
Die Einhaltung dieser Grundsätze ist elementar. Wird auf eines dieser Prinzipien verzichtet, handelt es sich nicht mehr um eine Wirtschaftsmediation, sondern eine Konfliktberatung oder ein anderes Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Es gilt, die Abgrenzung zu beachten. Klare und eindeutige Aussagen zum gewählten Verfahren und zu den Prinzipien der Wirtschaftsmediation dienen der Orientierung. In unserer Mediator Bau Ausbildung München erfahren Sie mehr darüber.
Wann ist Wirtschaftsmediation das geeignete Konfliktlösungsverfahren?
Wirtschaftsmediation ist als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren eine sinnvolle Methode in allen wirtschaftlich oder betrieblich relevanten Angelegenheiten, insbesondere in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Baumediation eignet sich, wenn:
- ein Verhandlungsspielraum – zumindest ansatzweise – besteht, d.h., wenn die Konfliktparteien den Konflikt freiwillig und selbstbestimmt konstruktiv lösen wollen,
- die Parteien sich in etwa gleichberechtigt gegenüberstehen und kein großes Machtgefälle besteht,
- der eigenverantwortlichen Regelung der Streitigkeit durch die Teilnehmer nichts entgegensteht,
- ein angeschlagener Ruf einer Partei wiederhergestellt werden soll.
Wann ist Mediation nicht die geeignete Methode zur Außergerichtlichen Streitbeilegung?
Abweichende ADR- oder Gerichtsverfahren sind vorzugswürdig, wenn
- eine Eilmaßnahme getroffen werden muss,
- die Klärung einer reinen Rechtsfrage ansteht,
- eine Partei den Konflikt als „Zeit- oder Informationsgewinn“ nutzen will,
- eine rechtskräftige Feststellung getroffen werden soll (z.B. Frage nach der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Mediation im Widerspruch zu gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren steht.
Fazit: Den Streitparteien obliegt bei der Verfahrenswahl eine hohe Verantwortung. Eine wichtige Aufgabe von Mediatoren oder Streitlösern besteht in der Aufklärung und Beratung darüber, welches Verfahren welche verbindlichen Auswirkungen hat oder welche Abgrenzungen und Unterscheidungen es zu anderen Streitlösungsverfahren gibt. Die Charakteristika dieser Methoden lernen sie in ihrer Weiterbildung ausführlich kennen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wirtschaftsmediation und Schlichtung, da beide unverbindliche Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung darstellen. Gelegentlich werden beide in einer Mischform als mediative Schlichtung angeboten.
Welche Leitlinien gelten für das Mediationsverfahren und welche Aufgaben hat der Mediator?
Die Mediation ist verankert im Mediationsgesetz (MediationsG). Das Gesetz trat am 26.7.2012 in Kraft, ist mittlerweile etabliert und gibt Verfahrenssicherheit.
Gemäß § 1 ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Das Mediationsgesetz regelt in § 2 das Folgende:
(1) Die Parteien wählen den Mediator aus.
(2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.
(3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen.
(4) Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.
(5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist.
(6) Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, darauf hinzuweisen, dass sie die konzipierte Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater vor dem endgültigen Abschluss überprüfen zu lassen.
So finden Sie Zertifizierte Wirtschaftsmediatoren in München.
Erfolgreiche Wirtschaftsmediation erfordert eine professionelle Durchführung. Dazu gehören Fachwissen, Persönlichkeit und Interdisziplinarität. Der Maßstab für die Suche nach einem geeigneten Mediator sollten dessen Ausbildung und Praxiserfahrung darstellen. Die Ausbildung zum Mediator folgt klaren Regeln.
Nach dem Mediationsgesetz dürfen sich Personen als Zertifizierte Mediatoren bezeichnen, die eine Mediationsausbildung abgeschlossen haben, die mindestens 120 Präsenzzeitstunden umfasst. Diese Voraussetzungen haben sie nach dem Abschluss unserer Weiterbildung erfüllt.
Zusätzlich muss der Zertifizierte Wirtschaftsmediator München einen Mediationsfall nachweisen, der in der Praxis erfolgreich abgeschlossen und in einer Supervision reflektiert wurde. Diese Voraussetzungen stellen wir in der Weiterbildung unserer Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft sicher. Die Qualität der Ausbildung unserer Streitlöser zu Zertifizierten Wirtschaftsmediatoren ist uns besonders wichtig, daher überschreiten wir das Pensum der vorgeschriebenen Präsenzstunden für die Teilnehmer.
Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) und die in der Anlage beschriebenen Inhalte des Ausbildungslehrganges werden in den Modulen vollumfänglich erfüllt.
Verbände führen Streitlöser-Listen, in denen zu verschiedenen Fachgebieten aus der Wirtschaft geeignete Mediatoren empfohlen werden, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die BVM berät Sie gern bei der Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder Streitlöser für die Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
Die BVM bietet die Ausbildung zum Mediator nicht nur selbst an. Wir verfügen auch über ein umfassendes Netzwerk an erfahrenen und Zertifizierten Baumediatoren. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Welche Kompetenzen vermittelt die Wirtschaftsmediator Ausbildung?
Zur Bewältigung der Aufgaben benötigt ein Mediator Bau grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz. Die Erfordernisse des Konfliktmanagements müssen zudem zu ihren Werten, Überzeugungen und zur inneren Haltung passen.
Im Rahmen der Ausbildung Wirtschaftsmediator vermittelt die BVM alle theoretischen und praxisrelevanten Kenntnisse. Zu den wichtigsten zählen insbesondere:
- Beurteilungskompetenz zur richtigen Verfahrenswahl und Konfliktanalyse
- Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften, Verfahrensordnung und klare vertragliche Rahmenbedingungen
- Wissen über das Recht in der Mediation und die Rolle des Rechts im Verfahren
- verständliche Kommunikation zwischen Experten und Laien
- Fertigkeiten bei den Arbeitstechniken z.B. Fragetechniken/aktiv Zuhören/Paraphrasieren
- Visualisierungstechniken und IT-Skills
- Kompetenz bei der Konfliktbearbeitung und Konflikteskalation
- Verhandlungsmethoden, Kenntnisse über interessensgerechtes Verhandeln (Harvard-Konzept)
- Neutralität, Allparteilichkeit, Vertraulichkeit und Persönlichkeitsstärke (Autorität)
- Praxiserfahrungen in der Streitbelegung.
In welchen Bereichen sind Wirtschaftsmediatoren gefragt?
Die Mediation ist in der Wirtschaft etabliert, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche, und wird sogar von Gerichten immer häufiger bei komplexen Fällen empfohlen. Mit einer Weiterbildung Wirtschaftsmediator können Sie in vielen Branchen punkten. Mediation beeinflusst die Rechts- und Streitkultur im Wirtschaftsleben und ist als Streitlösungsmethode insbesondere geeignet in folgenden Bereichen:
- Baurecht
- Umweltthemen
- Versicherungsrecht
- Erbrecht
- Konflikte zwischen Unternehmen und Organisationen
- Haftungs- und Mängelansprüche:
– bei Forderungen mit Subunternehmern
– bei Konflikten zwischen Lieferanten und Bestellern
– bei Reklamationen der Kunden - Konflikte innerhalb eines Unternehmens oder Organisation aus dem Arbeitsrecht:
– zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
– zwischen Vorgesetzten und Kollegen
– zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
– bei Betriebsübergaben
– bei Mobbing am Arbeitsplatz
Der Baumediator muss prüfen, ob die Wirtschaftsmediation eine geeignete Methode ist. Je nach Anwendungsfeld muss er die passende Verfahrensordnung finden und eine Vereinbarung zwischen den Parteien sowie mit dem zertifizierten Wirtschaftsmediator abschließen. Unsere Lehrgänge und Seminare vermitteln den Teilnehmern den Unterschied zu anderen Möglichkeiten des Konfliktmanagements.
Was bedeuten Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Verständnis in der Wirtschaftsmediation?
Die Medianten handeln – im Unterschied zur gerichtlichen Streitbeilegung – in voller Eigenverantwortung und müssen einen grundsätzlichen Willen zur Streitbeilegung mitbringen. Die Entscheidung wird nicht an Dritte delegiert, weder an einen Berater noch an einen Schlichter oder einen Richter, der eine Entscheidung herbeiführt. Vielmehr handelt es sich um ein Konsensverfahren, bei dem alle Teilnehmer zu jeder Zeit ihre Interessen vertreten können und die volle Kontrolle über den Ablauf haben. Mehr erfahren Sie in der Mediation Bau Weiterbildung.
Freiwilligkeit bedeutet in der Wirtschaftsmediation, dass sich jeder Beteiligte freiwillig zur Mediation entschließt, und daran teilnimmt. Das Ergebnis wird freiwillig akzeptiert (Ausnahme im Arbeitsrecht!). Die Konfliktparteien entscheiden selbst über die Problemlösung.
Warum sind Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators wichtig?
Wirtschaftsmediation bewirkt die konstruktive außergerichtliche Streitbeilegung durch die Konfliktparteien mithilfe eines neutralen und allparteilichen Vermittlers in allen wirtschaftlich oder betrieblich relevanten Streitigkeiten. Neutralität des Mediators bedeutet nicht nur, dass er keine Entscheidungskompetenz hat. Vertrauen kann er nur dann gewinnen, wenn er keine eigenen Interessen verfolgt und sich zur Fairness verpflichtet. Schon nach dem Gesetz darf er nicht vor, während oder nach der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig sein. Dies gilt auch für Anwälte in einer Sozietät. In der Schulung Wirtschaftsmediation lernen Sie mehr über diese wichtige Abgrenzung.
Nicht nur diese formalen Aspekte sind für den erfolgreichen Mediator maßgeblich. Seine Arbeit wird vor allem durch seine innere Haltung bestimmt. Alle Konfliktparteien müssen erkennen, dass sich der Mediator für ihre Belange interessiert und allen gleichermaßen Gehör schenkt, die notwendige Aufmerksamkeit aufbringt und Wertschätzung entgegenbringt. Ein Zertifizierter Wirtschaftsmediator hat das in seiner Weiterbildung gelernt. Er lotet seine Verhandlungsführung so aus, dass seine Neutralität und Allparteilichkeit jederzeit gewährt bleibt.
Welche Bedeutung haben Einzelgespräche in der Mediation?
Im Mediationsgesetz ist geregelt, dass Einzelgespräche nur im Einvernehmen aller Parteien geführt werden dürfen. (§ 2 Abs. 3 Satz 2 MediationsG.) Einzelgespräche mit den Parteien können in allen Phasen der Wirtschaftsmediation sinnvoll sein. Diese sind dann angezeigt, wenn eine hohe Konflikteskalation festzustellen ist, wenn die Beteiligten nur zögerlich kommunizieren oder wichtige Informationen nicht offenlegen wollen und so den Fortgang blockieren. In separaten Gesprächen kann der Mediator überzogene Erwartungen austarieren und Lösungsoptionen vertrauensvoll vermitteln. Er muss aber auch wissen, dass Einzelgespräche infolge des Informationsaustausches auch Gefahren bergen. Diese sind darin begründet, dass ihm eine Entscheidungshoheit zuwächst, die den Anforderungen eines Mediationsverfahrens in Bezug auf die Prinzipien der Eigenverantwortung und Allparteilichkeit widersprechen. In Ihrer Ausbildung Wirtschaftsmediator erfahren Sie mehr dazu.
Ist die Einbeziehung Dritter im Mediationsverfahren möglich?
Wenn alle Medianten zustimmen, können sie sich von Anwälten, Beratern oder Sachverständigen beratend unterstützen lassen. Teilnehmende Anwälte und Berater müssen wissen, dass es nicht darauf ankommt, Maximalforderungen für die Medianten herauszuholen. Anders als vor Gericht geht es bei der Wirtschaftsmediation nicht um das Beharren auf Rechtspositionen, um nach vielen Jahren Urteile zu erstreiten. Ansprüche und Rechte sollen interessensgerecht verhandelt werden, um eine wertschöpfende Lösung zu erringen, die unternehmerisch intelligent ist, ihnen eine günstige Kooperation ermöglicht und einen Konflikt dauerhaft zur Zufriedenheit aller befriedet. Ist der Blick fürs Wesentliche verstellt, kann die Einbeziehung von Dritten zur effizienten und interessensgerechten Problemlösung maßgeblich beitragen.
Welchen Nutzen hat die Wirtschaftsmediation im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren?
Mit der Hilfe von Wirtschaftsmediatoren lösen Unternehmen insbesondere im Bauwesen alte Konflikte und entwickelt Perspektiven für die Zukunft, die alle zügig umsetzen können. Bauplaner, Architekten, Ingenieure, Vertreter der verschiedenen Gewerke oder Bauherren – in der Immobilienbranche wissen viele Berufsgruppen das Einschalten von gut ausgebildeten Baumediatoren zu schätzen.
Gerichtsverfahren dauern häufig Jahre, insbesondere, wenn Beweisfragen durch Sachverständige oder komplexe Rechtsfragen in mehreren Gerichtsinstanzen geklärt werden müssen. Das Ergebnis ist stets unbestimmt. Es gilt der Sinnspruch „Auf hoher See und bei Gericht bist du in Gottes Hand“. Baumediation dagegen ist zeitnah, kosteneffizient und bewirkt nachhaltig Lösungen. Alle Personen behalten die volle Kontrolle und verhandeln eigenverantwortlich, während sie vor Gericht auf die Entscheidungen des Richters angewiesen sind. Zudem werden in der Wirtschaftsmediation Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gewahrt.
Bei Gericht können nur rechtshängige Sachverhalte beurteilt und gewürdigt werden. Wirtschaftsmediation bietet umfassende Möglichkeiten und Perspektiven außerhalb des anhängigen Streitstoffes. Mediation gilt als eine weltweit anerkannte Alternative zur Konfliktbeilegung.
Wie vereinbart man ich die Durchführung einer Wirtschaftsmediation?
Zu Beginn steht die Auftragsklärung. Vorausgesetzt, die Konfliktanalyse und die Frage, ob Wirtschaftsmediation im individuellen Fall die geeignete Methode ist, werden positiv beantwortet, schließen die Parteien (Mediant 1 und 2) und der Wirtschaftsmediator eine Vereinbarung zur Durchführung einer Mediation oder Baumediation.
Die Medianten können während oder nach Abschluss eines Projektes einen Mediationsvertrag abschließen oder proaktiv vor einem Projektbeginn. Er regelt die Rahmenbedingungen und den Ablauf der Mediation im Falle von Meinungsverschiedenheiten.
Welche Kriterien sind beim Abschluss einer Mediationsvereinbarung zu beachten?
In dem Mediationsvertrag regeln die Konfliktparteien das Auftragsverhältnis mit dem Wirtschaftsmediator Bau, wonach dieser als unparteiischer Dritter (Streitlöser) mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wird. Details erfahren Sie in der Weiterbildung Wirtschaftsmediation.
In der Regel beschreiben die Parteien in einer Präambel den Projektvertrag und die Zielsetzung, eine außergerichtliche Streitbeilegung auf dem Wege der Wirtschaftsmediation zu erreichen. Wesentliche Vereinbarungen betreffen die Punkte:
- Rechte und Pflichten der Medianten und des Mediators gemäß der Mediations-/Verfahrensordnung
- Gegenstand des Mediationsverfahrens und Beschreibung der Konfliktthematik
- Klärung des Klageverzichts zur Geltendmachung von Ansprüchen in einem gerichtlichen Mahnverfahren bzw. schiedsgerichtlichen Verfahren während der Dauer des Mediationsverfahrens („dilatorischer Klageverzicht“)
- Teilnehmende Personen und Vertretungsberechtigungen bei den Mediationsterminen auf Seiten der Medianten
- Ort, Zeit und Absagen der Mediationstermine
- Honorar und Auslagen des Mediators
- Anforderungen an die Kommunikation und Dokumentation
- Regelung zur Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung zum Mediationsverfahren
- Kündigung und Beendigung des Verfahrens, Hinweise zu der Hemmung und Verjährung von Ansprüchen
- Haftung und Haftungsbeschränkung des Mediators
- Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform/Salvatorische Klausel
Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei einer Mediation?
Der größte Vorteil der Wirtschaftsmediation gegenüber einem Gerichtsverfahren liegt bei einem niedrigen Kosten- und Zeitaufwand. Richter beauftragen aufwändige Gutachten und ggf. Gegengutachten für technisch komplizierte Sachfragen, die den Streitstoff oft gar nicht richtig beleuchten oder die Gutachterkosten im Ergebnis den Forderungsbetrag übersteigen. Das ist besonders für die Bau- und Immobilienbranche der Fall.
Grundsätzlich rechnet ein Zertifizierter Wirtschaftsmediator nach Zeitaufwand zu bestimmten Stundensätzen ab, die nach Befragung bei tätigen Mediatoren je nach Streitwert und Bedeutung der Angelegenheit und ihrer Erfahrung zwischen 198 und 450 Euro liegen.
Bei hohen Streitwerten und ausgeprägten Prozessrisiken kann auch ein Zeit- und Kostenrahmen vereinbart werden. Bei einer guten Vorbereitung durch den Mediator und die Medianten können Streitigkeiten regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen werden.
Das Ergebnis einer Prozesskostenanalyse zeigt die Einsparung erheblicher Transaktionskosten. Die Mitarbeiter haben wieder den Kopf frei für ihre wertschöpfenden Aufgaben im Unternehmen.
Wie viele Phasen hat ein Mediationsverfahren?
Als strukturiertes Verhandlungskonzept hat sich insbesondere das Harvard-Konzept bewährt, das die Professoren Fisher und Ury im Jahr 1981 als Ergebnis ihrer Verhandlungsforschung veröffentlichten. Nach wie vor kann ein Zertifizierter Wirtschaftsmediator Elemente daraus erfolgreich in der Mediation anwenden und mit Tools erweitern.
Bei der Durchführung einer Mediation hat sich das Fünf-Phasenmodell bewährt.
Phase 1
Klärung organisatorischer und verfahrensrelevanter Fragen, Festlegung gemeinsamer Regelungen, Vorgespräche und Aufklärung der Parteien, Rollenverständnis des Wirtschaftsmediators.
Fazit: Einigung über die Durchführung der Mediation zu den vereinbarten Bedingungen.
Phase 2
Bestandsaufnahme: In der 2. Phase des Verfahrens ist die Schaffung eines vertrauensvollen Klimas ein wesentlicher Baustein für den Erfolg. Die Medianten stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar und erläutern ihre Positionen. Es gilt, den streitigen Sachverhalt und die Positionen zu klären sowie Themenschwerpunkte durch den Mediator zu sammeln und zu visualisieren.
Positionen und Interessen müssen unterschieden werden, Sachprobleme sind von Beziehungsproblemen zu trennen. Dabei ist hilfreich, typische Störungen auf der Kommunikationsebene aufzudecken und Sach-, Beziehungs-, Selbstoffenbarungs- und Appellaspekte zu analysieren. Richtige Fragetechniken können den Informationsfluss fördern. Gefragt ist die Kunst des Zuhörens.
Fazit: Ermittlung des Sachverhalts und der Themen, die zum Konflikt geführt haben.
Phase 3
Konfliktbearbeitung: Die Medianten erläutern ihre Hintergründe, Interessen, Bedürfnisse, Ziele, und welche Bedeutung diese für jede Konfliktpartei haben. Diese werden möglicherweise erst in Einzelgesprächen offengelegt.
Es geht um die Offenlegung der Zielvorstellungen und sozialer Bedürfnisse wie Wertschätzung und Anerkennung. Um erfolgreich zu verhandeln, müssen alle Personen verstehen, worum es ihnen geht. Nur dann können neue Lösungsansätze entstehen.
Fazit: Aufhellung der Hintergründe und Klärung der einzelnen Interessen, die aus Sicht der Beteiligten bei einer akzeptablen Lösung zu berücksichtigen sind.
Phase 4
Mithilfe kreativer Methoden werden Lösungsoptionen entwickelt, von denen alle Medianten profitieren.
Sobald die Medianten ihre eigenen Interessen und Ziele geklärt haben, können sie diese mit der Gegenseite abgleichen und dadurch neue Wege für einen Einigungskorridor finden. Den Konfliktparteien sollte bewusst sein, dass sie sich nicht nur auf eine Lösung versteifen und diesen Ansatz mit aller Gewalt durchsetzen können. Stattdessen sollten die Medianten im Vorhinein verschiedene Lösungsansätze entwickeln (bspw. durch Brainstorming) und während der Verhandlung flexibel bleiben. Sie müssen dabei stets ihre BATNA (Beste Alternative zu einer Verhandlungslösung) im Auge behalten und auch die der anderen Seite ausloten.
Bereits vor der Verhandlung sollten sie einen Plan B kennen, der einerseits dafür sorgt, dass sie nicht ein Lösungsangebot annehmen, das eigentlich schlechter ist als ihre Alternative. Es stärkt die Verhandlungsposition, wenn bekannt ist, dass es noch andere Lösungswege gibt.
Um für beide Seiten ein faires Ergebnis zu erzielen, sind objektive Kriterien sinnvoll. Das erleichtert die Entscheidungsfindung und steigert die Akzeptanz auf beiden Seiten. Gibt es z.B. Streit mit dem Architekten über die Traufhöhe eines Hausdaches, werden Vergleiche mit ähnlichen Häusern in der Umgebung oder übliche Standards als objektive Kriterien herangezogen.
Wenn sich die Medianten gemeinsam auf objektive Kriterien einigen und bewerten, können sie aus den gemeinsam generierten Lösungsvorschlägen die beste Option wählen.
Fazit: Eine realistische Konfliktlösung wird gemeinsam entwickelt und im Hinblick auf die rechtliche Machbarkeit und ihre Nachhaltigkeit geprüft und bewertet.
Phase 5
Einigung und Fixierung des Mediationsergebnisses: Die gemeinsam entwickelte Abschlussvereinbarung wird dokumentiert.
Fazit: Eine Vereinbarung der Medianten untereinander oder ein von externen Beratern verfasster und gegebenenfalls notariell beglaubigter Vertrag wird abgeschlossen. Mehr über die 5 Phasen erfahren Sie in unserer Mediatoren-Ausbildung München.
Wie können Baumediatoren das Mediationsverfahren beenden?
In Ihrer Ausbildung zum Wirtschaftsmediator werden Sie lernen, wie Sie Konfliktparteien stets zu einer lösungsorientierten und wertschätzenden Gesprächsführung anhalten. Als zertifizierter Wirtschaftsmediator haben Sie für Ihre Mediationsverfahren immer einen „Werkzeugkoffer“ mit verschiedenen Methoden und Interventionstechniken zur Hand. Neben Einzelgesprächen gehören dazu auch geeignete Fragetechniken, Aktives Zuhören und Visualisierungsmethoden.
Ist ein strukturierter Ablauf der Wirtschaftsmediation mit diesen Arbeitstechniken nicht möglich oder sind eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Medianten nicht zu erwarten, kann der Mediator das Verfahren beenden. Auch wenn andere Beteiligte annehmen, auf einem anderen Weg eine bessere Regelung zu finden, kann das Verfahren jederzeit abgebrochen werden.
Was sollte vor der Mediation vereinbart werden?
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung sollten bereits in der Mediationsvereinbarung die Bedingungen an eine Konfliktbeendigung verankert werden. Regelmäßig wird während der Wirtschaftsmediation auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet.
Daher erscheint es sinnvoll, dass bereits im Vorfeld die weitere Vorgehensweise vereinbart wird, z.B. eine zeitliche Befristung der Dauer oder ein Zeugnis des Mediators, wonach die Wirtschaftsmediation gescheitert ist und wann sie beendet wurde, damit Verjährungsfristen klar definiert sind. Worauf Sie bei der vorzeitigen Beendigung des Verfahrens achten sollten, erfahren Sie in der Mediation-Weiterbildung.
Je nach Präferenz und Bedarf können Unternehmen eine andere Methode der Streitbeilegung wählen, z.B. Schlichtung oder Schiedsgericht. Der Weg zu Gericht ist die „ultima ratio“.
Fortbildung Wirtschaftsmediator München
Sie interessieren sich für eine Ausbildung Mediator München? Dann besuchen Sie unseren Lehrgang zur Außergerichtlichen Streitbeilegung und lassen Sie sich zum Wirtschaftsmediator Bau ausbilden.
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