Seminarkalender

BGB Bauvertragsrecht, HOAI

HOAI Seminar: Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Planernachträgen und Anwendung der HOAI

Termin: 01.02.2027 / 09:00 - 16:30 Uhr - Ort: München/Ismaning Hotel zur Mühle

Preis: EUR 478,00 (420,00 für öffentliche Auftraggeber) zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und alkoholfreien Getränken

HOAI Seminar in München

Im HOAI Seminar München zur Gestaltung von Architektenverträgen werden Wege zum wirtschaftlichen Erfolg durch die geschickte Vertragsgestaltung eröffnet. Im Hinblick auf die Neuerungen des Bauvertragsrechts und die aktuellen Auswirkungen auf das Honorarrecht nach dem EuGH-Urteil vom 4.07.2019 erfahren Sie, welche Konsequenzen der Verweis auf Leistungsbilder der HOAI für die Gestaltung von Architektenverträgen mit sich bringen.

Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungsbereich der HOAI 2013 wie auch bei freier Vergütungsvereinbarung dargestellt. Die HOAI Schulung „Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Planernachträgen und Anwendung der HOAI“ orientiert sich am Ablauf der Leistungserbringung von der Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Planung und Bau, Entscheidungs- und Änderungsmanagement sowie Haftung und Sicherung von Ansprüchen.

Ihr Nutzen
Ihr Honorarmanagement und Forderungsmanagement können Sie nach der HOAI Schulung aktiv gestalten unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens. Mit fundierten Kenntnissen können Sie Streitfälle rechtzeitig erkennen und vermeiden. Berechtigte Forderungen bei Planungs- und Kostenänderungen sowie bei Bauzeitverzögerungen können Sie durchsetzen, unberechtigte Forderungen wirksam abwehren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse im Bereich der HOAI durch praxisnahe Weiterbildung zu vertiefen! Bei Fragen zu unserem Seminar oder zur Anmeldung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns online, um weitere Informationen zu erhalten und sich einen Platz in unserem HOAI-Seminar zu sichern.

Teilnehmerkreis:
Architekten und Ingenieure, Generalplaner, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber, Führungskräfte, Projekt- und Bauleiter, Projektsteuerer, und alle, die mit der Durchführung von Bauvorhaben befasst sind.

Dauer: 9.00 – 16.30 Uhr

Ihr Referent:
Prof. Dr. Gerd Motzke

HOAI Seminar in München: Inhalt

  • Honorarparameter und Honorarvereinbarungen, unter Berfücksichtigung der Folgen des EuGH-Urteils für die HOAI
  • Grundsätze des aktuellen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts und des neuen Werkvertrags/Bauvertragsrechts – Abgrenzung zum Dienstleistungsvertrag
    – § 650p Abs. 2 BGB und die Zielfindungsphase und § 650p‚ Abs. 1 BGB als Alternative – Folgen für den Vertragsschluss
    – Zielfindungsvertrag, Bedarfsplanung, mit beiderseitigem Kündigungsrecht nach § 650r BGB
    – Inhaltliche Anforderungen an einen Vertrag nach § 650p Abs. 1 BGB – Leistungspflichten und Honorarvereinbarung
    – Leistungsziele (Planungsgrundlagen) und Objekte; Leistungsbilder, Leistungsumfang und -ablauf, Phasen der Planung
    – Honorierungsparameter und Einzelheiten zur Honorarvereinbarung für Grundleistungen
    – Honorarzone, Honorarsatz, Phasenprozente, anrechenbare Kosten (DIN 276), Honorarzuschläge beim Bauen im Bestand
    – Besondere Leistungen – Honorar (Beratungsaufgaben des Planers)
    – Kalkulation von Honorarangeboten aus rechtlicher Hinsicht
    – Stufenvertrag
    – Anordnungskompetenz des Auftraggebers, § 650q, § 650b BGB
    – Planungssoll als Nachtragsbasis und die Bedeutung des § 650 p BGB
    – Zumutbarkeitsaspekte
    – Nachtragshonorar: § 650q Abs. 2 BGB
  • Honorierung mehrerer Vorentwürfe und Entwurfsplanungen nach verschiedenen Anforderungen durch den Auftraggeber
  • Planungsänderungen durch behördliche Auflagen etc.
  • Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung – Stellenwert der Phasenbeschreibung
  • Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der HOAI
  • Ankündigungs- und Dokumentationspflichten des Planers bei ungenügend beauftragten, geänderten oder zusätzlichen Leistungen
    – Warn- und Hinweispflichten (Architekt als Berater)
    – Dokumentationsgebot bzgl. Änderungs- und Nachtragsmanagement
    – Rechtsfolgen bei nicht beauftragten und nicht erbrachten Grundleistungen
    – Gestörte Vertragsabwicklung (Planung+Ausführung), Vergütungsfolgen
  • Haftung im Kostenbereich/Baukosten
    – Baukostenrahmen, Obergrenzen und Garantien
    – Kostenkontrolle und Beratungsleistungen
  • Kündigung und Abrechnungsfolgen
    – Abnahme der Planungsleistungen (neu § 650s BGB)/Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme (neu § 650g BGB)
  • Honorar-Abrechnungsregeln nach HOAI und Werkvertragsrecht
  • Sicherung von Ansprüchen
  • Verjährung von Werklohn und Mängelansprüchen
  • Haftungsregeln nach neuem Recht § 650t BGB
    – Gesamtschuldnerausgleich bei mehreren Beteiligten
    – Spielraum zur Vertragsgestaltung zwischen Generalplaner und Subplaner
    – Durchstellen vertraglicher Risiken
    – Vergütungsrecht des Subplaners

FAQ

Seit der HOAI-Änderung 2021 dienen Honorartafeln als Richtwerte, weil Mindest- und Höchstsätze wegfallen. Die sog. „Aufstockungsklage“ ist Vergangenheit. Das führt zu mehr Preiswettbewerb und Diskussionen über die Angemessenheit von Honoraren – besonders in Vergabeverfahren nach VgV oder UVgO.

Ohne klare Beschreibung Besonderer Leistungen und deren Vergütung entstehen später oft Nachtrags- oder Honorarstreitigkeiten. Die Reform betont daher die genaue Leistungsdefinition.

Ohne verbindliche Mindestsätze müssen Honorarvereinbarungen, Regelungen zu Planungsänderungen und Mehrleistungen im Vertrag klar festgehalten werden, besonders bei großen Projekten.

Durch klare Leistungsbeschreibungen und professionelles Nachtragsmanagement lassen sich Streitigkeiten reduzieren. Die HOAI-Reform unterstreicht dies besonders. ADR-Verfahren (z. B. Mediation) helfen außerdem, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Durch die flexiblere HOAI steigt der Bedarf an solchen Streitlöser-Mechanismen.

Ohne klare Beschreibung Besonderer Leistungen und deren Vergütung entstehen später oft Nachtrags- oder Honorarstreitigkeiten. Die Reform betont daher die genaue Leistungsdefinition.

Sie lernen, Honorare rechtssicher zu verhandeln, Leistungsbilder korrekt zu definieren, Verträge zu gestalten und Konflikte früh zu erkennen – alles basierend auf der HOAI 2021 und der bevorstehenden HOAI-Reform 2026.