Vergabeverfahren Schwellenwerte ab 1.1.2024: Was ist neu?

Neue EU-Schwellenwerte

Für Vergabeverfahren, die öffentliche Auftraggeber EU-weit ausschreiben müssen, gelten ab 1.01.2024 neue Schwellenwerte, die nun veröffentlicht wurden.

Öffentliche Auftraggeber müssen immer mehr Leistungen europaweit ausschreiben. Angesichts der gestiegenen Baupreise und der aktuellen Inflationsraten wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Anpassungen für die ab 1.01.2024 geltenden Schwellenwerte bei EU-weiten Vergabeverfahren höher ausgefallen wären.

Eine Anpassung der Schwellenwerte bei Vergabeverfahren durch Deutschland oder die EU ist nicht möglich. Schwellenwerte können weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene einseitig geändert werden, ohne gegen das bindende WTO Government Procurement Agreement (GPA) zu verstoßen.

Eine höhere Anpassung der Schwellenwerte für Vergaben ist nicht möglich, weil

  • eine Koppelung der EU Schwellenwerte Vergabe 2024 an die Inflation nicht vorgesehen ist
  • Schwellenwerte gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA) nur alle zwei Jahre festgesetzt werden
  • Der Umrechnungskurs von EUR zu sog. Sonderziehungsrechten maßgeblich ist.

Hier finden Unternehmen weitere Informationen zu EU-Schwellenwerten für die Vergabe öffentlicher Aufträge:

  • BR-Drucksache 602/22 (B)
  • Antwort der Bundesregierung, Drucksache zu 602/22 (B).

Schwellenwerte Vergabe 2024 für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen

Die neuen EU-Schwellenwerte (netto) für Vergabeverfahren sind ab 1.1.2024 wie folgt beziffert:

Dienstleistungen/AufträgeVergabe Schwellenwert ab 1.1.2024Vergabe Schwellenwert bisher
Bauaufträge5.538 Mio. Euro5.382 Mio. Euro
Liefer- und Dienstleistungen221.000 Euro215.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungen
(obere/oberste Bundesbehörden)
143.000 Euro
140.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungen
(Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit)
443.000 Euro

431.000 Euro

Besondere/soziale Dienstleistungen750.000 Euro (unverändert) 750.000 Euro

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