Adjudikation bei Baukonflikten fördern: Antrag des Bundestages

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Gerichtsverfahren sind oft teuer und langwierig. Doch die Adjudikation bei Baukonflikten und andere alternative Streitbeilegungsverfahren sind bisher vielen unbekannt. Das soll sich jetzt ändern: Der Deutsche Bundestag fordert die Regierung auf, Adjudikationsverfahren bekannter zu machen und finanziell zu fördern. Das geht aus einem Antrag der FDP-Fraktion vom 28. September 2020 hervor. Dafür sollen Plattformen wie die Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Informationen über Vorteile und Ablauf der jeweiligen Verfahrensart aufzeigen. Zudem soll eine Studie die Anzahl der bisher erfolgreich beendeten Adjudikationen abbilden.

Adjudikation bei Baukonflikten gilt als zielführende Alternative zu Gerichtsverfahren. Adjudikatoren lösen Streitigkeiten viel schneller außergerichtlich und unbürokratisch. Sie ermöglichen eine weitere Zusammenarbeit zerstrittener Parteien. Ein unabhängiger Adjudikator findet schnell eine vorläufige Konfliktlösung mit Bindungswirkung für die Parteien und beendet Rechtsunsicherheiten. So können zeitkritische Projekte schneller beendet oder der Streit ganz beigelegt werden.

Adjudikationen finden oft bei Streitigkeiten Anwendung, wenn es um das Planen und Bauen geht. Sie eignen sich zur Streitlösung von Konflikten zwischen Unternehmern, um Stillstände, Kosten und Folgeschäden im Bauablauf zu vermeiden. Die Adjudikation unterscheidet sich vom Schiedsverfahren: Die Entscheidung kann später noch vor Gericht prüft werden, während ein Schiedsspruch verbindlich und endgültig ist.

Welche Vorteile bieten ADR-Verfahren in der Bau- und Immobilienwirtschaft?

Entstehende Konflikte eskalieren oft, anstatt gelöst zu werden. Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung können zu einer kosten- und termingerechten Projektabwicklung beitragen. In den Verträgen mit den Projektbeteiligten sollen interne und externe Konfliktlösungsmechanismen deshalb häufiger verankert werden.

Diese Ansicht wird auch im Aktionsplan der Reformkommission des Bundes für Großbauprojekte vertreten. Danach sollen Verfahrensordnungen für Mediation, Schlichtung und Adjudikation auch für öffentliche Bauherren und ihre Vertragspartner erarbeitet werden, um die jeweils geeigneten Instrumente der Außergerichtlichen Streitbeilegung auszuwählen.

Die jüngere Marktentwicklung in der Bau- und Immobilienwirtschaft zeigt ein Umdenken. Die Abwicklung von Bauprojekten nach „Gutsherrenart“ bzw. aus der Position der überlegenen Macht durch Bauherren ist kaum noch erfolgreich. Auftragnehmer meiden solche Bauprojekte oder versehen ihre Angebote mit beträchtlichen Risikozuschlägen in der Kalkulation.

Die Vorteile der Adjudikation im Überblick:

– kürzere Verfahrensdauer,
– geringere Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
– Fachkompetenz der Adjudikatoren als Streitlöser,
– Vertraulichkeit des Verfahrens,
– Ausgleich von Machtpositionen während der Projektabwicklung,
– deeskalierende Wirkung

Adjudikation während der Covid-19-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie nehmen Konflikte zu. Verweise auf höhere Gewalt provozieren Schwierigkeiten, vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit. Werden diese Probleme durch Adjudikation schnell und effektiv gelöst, können Geschäftsverbindungen bestehen bleiben. Bauabläufe können auch bei schwierigen Situationen effizient vorangebracht werden.

Streitigkeiten über Behinderungen, Nachtragsforderungen oder Mängel und darauf resultierende Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen, Mehrkosten und damit verbundene Rechtsunsicherheiten können gelöst werden. Dies gelingt insbesondere dann, wenn Adjudikatoren als baubegleitendes Gremium als Stand-by-Board auf die konkrete Baumaßnahme von Anfang an installiert und zu dem Baukonfliktmanagement jederzeit hinzugezogen werden können. Das Adjudikationsgremium vermittelt im Idealfall mehr Planungs- und Durchführungssicherheit im Projektverlauf und trägt zur Konfliktprävention bei.

Die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen zur wirksamen Vereinbarung von Vertragsklauseln für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft stellt einen besonderen Service für die Bau- und Immobilienwirtschaft da.

Welche Fortbildungen zum Adjudikator gibt es für die Bauwirtschaft?

Die BVM BauVertragsManagement GmbH macht außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Kooperation mit der DGA-Bau bereits seit 2018 bekannter: mit dem Lehrgang Streitlöser DGA-Bau-Zert®. Der mittlerweile 7. Lehrgang startet am 21. Januar 2021. Er umfasst 15 Ausbildungstage, monatlich verteilt bis zum 22. Mai 2021. Ein Zusatzmodul ermöglicht die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator. Mehr erfahren über den Streitlöser-Lehrgang.

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