BGH-Urteil zum Mängelrecht: Kein Abzug Neu für Alt bei späterer Nacherfüllung bei mangelhafter Bauleistung!

Materialpreise auf Baustellen steigen - gelber und grüner Kranich

Wie viel Zeit darf zwischen Baufertigstellung und Mängelfeststellung vergehen, bis der Unternehmer von reduzierten Nachbesserungspflichten profitiert? Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellen Urteil vom 27.11.2025 (VII ZR 112/24) eine zentrale Frage im Mängelrecht geklärt. Wer mangelhaft baut, profitiert nicht von der Verzögerung der Nacherfüllung. Für Bauprofis bedeutet das: Die Nacherfüllungspflicht bleibt bestehen – egal, wie spät der Mangel entdeckt wird.

Mängelrecht ohne Zeitrabatt: Was der BGH entschieden hat

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27.11.2025 (VII ZR 112/24) ein klares Signal gesetzt. Er betont die Funktion der Nacherfüllung im Werkvertragsrecht und stellt unmissverständlich klar: Die Nacherfüllung dient der Verwirklichung des Primärleistungsanspruchs des Bestellers auf Herstellung eines mangelfreien Werks. Eine zentrale Botschaft des Urteils: Es gibt keine zeitabhängigen Abschläge bei der Mängelbeseitigung.

Das bedeutet für Sie als Bauleiter oder Planer: Der Unternehmer erfüllt seine vertragliche Pflicht erst mit der ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung – unabhängig davon, wann der Mangel entdeckt wurde. Keine Ausreden, keine Kompromisse. Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Position von Bauherren und sorgt für mehr Fairness und Rechtsklarheit in Bauprojekten.Wichtiges zu Mängeln vor der Abnahme lesen Sie unter „VOB/B nicht als Ganzes vereinbart? BGH erklärt Kündigungsregelung §4 Abs.7 Satz 3 VOB/B als unwirksam!“

Auswirkungen für die Baupraxis: Mehr Sicherheit für alle Beteiligten

Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit in einem Bereich, der immer wieder zu Konflikten führte. Kein „neu für alt“, nur weil ein Mangel spät auffällt. Diese Rechtssicherheit hilft allen Beteiligten:

  • Bauunternehmer wissen jetzt genau, dass sie auch bei später entdeckten Mängeln voll in der Pflicht stehen
  • Bauherren müssen nicht befürchten, dass ihre Ansprüche mit der Zeit an Wert verlieren
  • Bauleiter und Planer können in Konfliktsituationen auf die klare Rechtslage verweisen

Der BGH macht deutlich: Mängelrechte wie Minderung oder Schadensersatz kommen grundsätzlich erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung oder nach Entbehrlichkeit dieser Frist in Betracht. Der Unternehmer hat im Rahmen der Nacherfüllung die Chance, seine ursprüngliche Leistungspflicht ordnungsgemäß zu erfüllen. Diese Chance ändert sich nicht mit verstreichender Zeit.

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Was Ihnen unsere BVM Akademie Seminare bringen:

  • Seminarinhalt
  • BGH-Urteil zum Mängelrecht
  • Praktische Umsetzung im Bauablauf
  • Konfliktlösung nach neuer Rechtslage
  • Ihr Nutzen
  • Rechtssicherheit bei Nacherfüllungsansprüchen
  • Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten
  • Zukunftssichere Projektabwicklung
  • Zielgruppe
  • Bauleiter, Architekten
  • Ingenieure, Projektmanager
  • Planer, Baurechtsexperten

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