Hygienekonzept der BVM BauVertragsManagement GmbH
Wichtige Schutz- und Hygieneregeln für unsere Seminare
Uns liegt die Gesundheit unserer Teilnehmer und Referenten bei der Weiterbildung für die Bauwirtschaft besonders am Herzen. Damit wir auch in Corona-Zeiten sichere Bauseminare und Lehrgänge in München ermöglichen können, haben wir ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept entwickelt, das wir an den jeweils aktuellen Vorschriften ausrichten.
Auch während des von der Bundesregierung beschlossenen Teil-Lockdowns (beginnend 3.12.20) dürfen unsere Bauseminare weiterhin uneingeschränkt stattfinden, weil unsere Weiterbildungen ausschließlich in einem beruflichen Kontext durchgeführt werden. Wir arbeiten in Kleingruppen mit max. 16 Teilnehmern. Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften legen wir äußersten Wert, um unsere Teilnehmer und Referenten bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Daher bitten wir um Ihre Mithilfe und um Ihr Einverständnis, die nachfolgenden Schutz- und Hygieneregeln bei unseren Weiterbildungen in München zu beachten.
Anreise
Herzlich willkommen zu unseren BVM Bauseminaren in München. Zum Zeitpunkt Ihrer Anreise bitten wir Sie um Klärung der nachfolgenden Fragen und um Ihr Einverständnis auf dem Selbsterklärungsformular.
- Grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Atembeschwerden) oder reduzierter Allgemeinzustand (insb. mit Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) sind nicht erkennbar.
- Seitens des Gesundheitsamtes wurden Sie nicht als Kontaktperson der Kat. I oder als Verdachtsperson identifiziert.
- Isolation oder Quarantäne wurde behördlicherseits nicht angeordnet.
- Ein Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2, dessen Ergebnis positiv war oder noch aussteht, wurde nicht durchgeführt bzw. angeordnet.
- Sie hielten sich in den letzten 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nicht in einem Gebiet außerhalb Deutschlands auf, das zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft war.
- Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn in einem Gebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft war, sind Sie den Verpflichtungen aus der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) nachgekommen.
- Falls bei Ihnen eine Schwangerschaft oder eine Grunderkrankung besteht, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung befürchten lässt, teilen Sie uns dies bitte mit und erwarten unsere schriftliche Zustimmung zur Teilnahme. Zudem bestätigen Sie, dass Sie Ihre Teilnahme an unseren Seminaren in München mit Ihrem behandelnden Arzt abgestimmt haben.
- Sollten sich bei Ihnen Änderungen ergeben, die Ihre Teilnahme an unseren Weiterbildungen bezüglich der vorgenannten Voraussetzungen ergeben, so erbitten wir Ihre unverzügliche Mitteilung.
Wir bitten Sie, uns vor Ihrer Anreise die vorgenannten Punkte mit Ihrer Unterschrift auf der Gesundheitserklärung zu bestätigen und diese bei Ihrer Ankunft bei unseren Bauseminaren in München zu übergeben.
Sonderfall: Ausgangsbeschränkung
Wenn Ihr Herkunftsort einer lokalen oder regionalen Ausgangsbeschränkung kraft Allgemeinverfügung unterliegt, ist der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung zu beachten. Wir bitten Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, sobald Ihnen bekannt ist, dass Ihr Herkunftsort von einer solchen Allgemeinverfügung betroffen ist.
Sonderfall: Grenzgänger
Wenn Sie als Grenzgänger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 b, § 4 EQV zum Zweck ihrer Berufsausübung aus einem ausländischen Risikogebiet in den Freistaat Bayern einreisen und an einem BVM Seminar teilnehmen, informieren Sie uns bitte, damit wir das weitere Vorgehen miteinander abstimmen.
Abreise
Die Abreise von einem Veranstaltungsort ist grundsätzlich unabhängig von der Höhe der lokalen 7-Tages-Inzidenzen jederzeit möglich, sofern das jeweilige Gebiet keinen lokalen oder regionalen Ausgangsbeschränkungen kraft Allgemeinverfügung unterliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist entscheidend, um festzustellen, ob Sie im Einzelfall betroffen sind.
Verhaltensregeln in unseren Seminaren und Lehrgängen
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, dass die Teilnahme an unseren Schulungen nur bei Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln und der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes erfolgen kann.
Abstandsregeln auf Begegnungs- und Verkehrsflächen
Wir bitten Sie, den Mindestabstand von 1,5 m auf sämtlichen Begegnungs- und Verkehrsflächen (z. B. auf Fluren und in Fahrstühlen, Kantinen, Eingangsbereichen sowie Sanitärräumen) einzuhalten.
Um die Einhaltung der Mindestabstände zu gewährleisten, werden – soweit die örtlichen Gegebenheiten es erfordern – mit entsprechenden Markierungen bzw. Trennmaßnahmen Einbahnwege ausgewiesen.
Außerhalb des Seminarraumes sind Zusammenkünfte im Haus, im öffentlichen Bereich oder im Außenbereich auf dem Gelände des Hauses nicht gestattet.