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Hygienekonzept der BVM BauVertragsManagement GmbH

DatumOrtSeminarKategorieAnmelden
20.11.2023München/Ismaning Hotel zur MühleVOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von BauvorhabenAbnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, VOB/B Anmelden
25.05.2023Live Online-SeminarOnline-Seminar VOB/B kompakt und Auswirkungen des Bauvertragsrechts (Teil 2): Abnahme, Mängel, Sicherheiten und Schlussrechnung, KündigungAbnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, VOB/B Anmelden
23.05.2023Live Online-SeminarOnline-Seminar VOB/B kompakt und Auswirkungen des Bauvertragsrechts (Teil 1): Leistungsänderungen, Vergütung, Ausführung, Bedenken, BehinderungenAbnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, Nachträge, VOB/B Anmelden
25.04.2023München/Ismaning Hotel zur MühleVOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von BauvorhabenAbnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, VOB/B Anmelden
22.06.2023München/Ismaning Hotel zur MühleVOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von BauvorhabenAbnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, VOB/B Anmelden

Wichtige Schutz- und Hygieneregeln für unsere Seminare

Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 23.11.2021

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Uns liegt viel an der Gesundheit unserer Teilnehmer und Referenten bei der Weiterbildung für die Bauwirtschaft. Damit wir auch in Corona-Zeiten sichere Bauseminare und Lehrgänge in München ermöglichen können, haben wir ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept entwickelt.

Laut der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BayIfSMV) vom 23.11.21 dürfen unsere Bauseminare als Präsenzveranstaltungen stattfinden, wenn die allgemeinen Verhaltensregelungen 2 G eingehalten werden.

Im Folgenden finden Sie die aktuelle Verordnung zur Änderung der 15. BayIfSMV vom 23.11.2021.

ACHTUNG: Bitte rufen Sie vor dem Seminarbesuch die offiziellen tagesaktuellen Bestimmungen ab unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/

Wir arbeiten in Kleingruppen. Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften legen wir äußersten Wert, um unsere Teilnehmer und Referenten bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Aufgrund der aktuellen Lage sowie zum Schutz Ihrer Gesundheit bedarf es der Einhaltung besonderer Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bei unseren Weiterbildungen in München, auf die wir Sie im Wesentlichen aufmerksam machen möchten:
Zu beachten ist die 2G-Regel – geimpft oder genesen und folgende Nachweise:

  • Impfnachweis (vollständige Impfung und letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Nachweis für Corona-Genesene (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt)

Wir bitten darum, dass alle Teilnehmer*innen und Referent*innen die Nachweise schriftlich bescheinigt (digital oder in Papierform) vor Seminarbeginn mit einer Gesundheitserklärung vorlegen.

Als zusätzliche Corona-Schutzmaßnahme erwarten wir Negativ-Testungen pro Seminar (Trainierende und Teilnehmende): einmal vor Kursbeginn und vor Beginn des 3. Tages eines Lehrgangs alternativ mittels

  • vor max. 48 Stunden durchgeführtem PCR-Test oder
  • PoC-Antigen- bzw. Schnelltests oder
  • eines unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, jeweils vor max. 24 Stunden durchgeführt,

bevor Sie zum Veranstaltungsort kommen. Ein Selbsttest unter Aufsicht am Veranstaltungsort ist nur in Ausnahmefällen möglich und vorab mit dem Veranstalter abzustimmen.

Allgemeine Schutz- und Hygieneregeln

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, dass die Teilnahme an unseren Schulungen nur bei Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln und der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes erfolgen kann.

  • Eine gute Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen mind. 20 Sek.)
  • Einhaltung der Husten- und Nieshygiene
  • In den Gebäuden, auf allen Begegnungs-, Verkehrs- und Freiflächen des Veranstaltungsortes sowie im Seminar am Platz besteht für die Teilnehmer*innen, Dozent*innen, Besucher*innen sowie die Mitarbeiter*innen eine Maskenpflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske, FFP2-/FFP3-Maske)
  • Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ist auf sämtlichen Begegnungs- und Verkehrsflächen (z. B. im Seminarraum, auf Fluren und in Fahrstühlen, Kantinen, Eingangsbereichen sowie Sanitärräumen) einzuhalten, auch bei Mahlzeiten und während der Pause.
  • Dies gilt auch auf den Freiflächen des Geländes, insbesondere beim Rauchen, wenn kein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
  • Gruppen- und Partnerarbeiten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und Tragen eines Munds-Nasen-Schutzes möglich.
  • Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit anderen Personen, etwa durch Händeschütteln oder Umarmungen.
  • Der Austausch von Arbeitsmitteln wie Stiften und ist zu vermeiden.
  • Die Unterrichtsräume werden regelmäßig gelüftet. Dies bitten wir bei Ihrer Kleiderwahl zu berücksichtigen.
  • Um die Einhaltung der Mindestabstände zu gewährleisten, werden – sofern die örtlichen Gegebenheiten es erfordern – entsprechende Markierungen bzw. Trennmaßnahmen vorgenommen.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Anreise

Herzlich willkommen zu unseren BVM Bauseminaren in München!

Wir bitten Sie, vor Ihrer Anreise die vorgenannten Punkte zu klären. Mit Ihrer Unterschrift auf der Gesundheitserklärung bitten wir Sie, zu bestätigen, dass Sie

  • gemäß den Vorschriften des 15. BayIfSMV als geimpft oder genesen gelten und
  • in digitaler oder schriftlicher Form einen entsprechenden Nachweis vorlegen sowie
  • einen Negativ-Schnelltest im Sinne unsere Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt haben.

Sie werden gebeten, die Gesundheitserklärung vor dem Beginn der Veranstaltung nebst den erforderlichen Nachweisen zu übergeben.

  • Grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Atembeschwerden) oder reduzierter Allgemeinzustand (insb. mit Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) sind nicht erkennbar.
  • Seitens des Gesundheitsamtes wurden Sie nicht als Kontaktperson der Kat. I oder als Verdachtsperson identifiziert.
  • Isolation oder Quarantäne wurde behördlicherseits nicht angeordnet.
  • Ein Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2, dessen Ergebnis positiv war oder noch aussteht, wurde nicht durchgeführt bzw. angeordnet.
  • Sie hielten sich in den letzten 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nicht in einem Gebiet außerhalb Deutschlands auf, das zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft war.
  • Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn in einem Gebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft war, sind Sie den Verpflichtungen aus der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) nachgekommen.
  • Sie reisen nicht aus einer Stadt bzw. einem Landkreis an, in dem aktuell das Bestehen eines erhöhten Infektionsrisikos durch das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Ausgangsbeschränkungen angeordnet wurden (regionaler Lockdown).
  • Falls bei Ihnen eine Schwangerschaft oder eine Grunderkrankung besteht, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung befürchten lässt, teilen Sie uns dies bitte mit und erwarten unsere schriftliche Zustimmung zur Teilnahme. Zudem bestätigen Sie, dass Sie Ihre Teilnahme an unseren Seminaren in München mit Ihrem behandelnden Arzt abgestimmt haben.
  • Sollten sich bei Ihnen Änderungen ergeben, die Ihre Teilnahme an unseren Weiterbildungen bezüglich der vorgenannten Voraussetzungen ergeben, so erbitten wir Ihre unverzügliche Mitteilung.

Sonderfall: Ausgangsbeschränkung

Wenn Ihr Herkunftsort einer lokalen oder regionalen Ausgangsbeschränkung kraft Allgemeinverfügung unterliegt, ist der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung zu beachten. Wir bitten Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, sobald Ihnen bekannt ist, dass Ihr Herkunftsort von einer solchen Allgemeinverfügung betroffen ist.

Sonderfall: Grenzgänger

Wenn Sie als Grenzgänger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 b, § 4 EQV zum Zweck ihrer Berufsausübung aus einem ausländischen Risikogebiet in den Freistaat Bayern einreisen und an einem BVM Seminar teilnehmen, informieren Sie uns bitte, damit wir das weitere Vorgehen miteinander abstimmen.

Abreise

Die Abreise von einem Veranstaltungsort ist grundsätzlich unabhängig von der Höhe der lokalen 7-Tages-Inzidenzen jederzeit möglich, sofern das jeweilige Gebiet keinen lokalen oder regionalen Ausgangsbeschränkungen kraft Allgemeinverfügung unterliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist entscheidend, um festzustellen, ob Sie im Einzelfall betroffen sind.

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BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Evastr. 4a
81927 München Bogenhausen
Telefon: +49 89 92 09 09 10
info@bvm-seminare.de

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