Rosina Th. Sperling zur Handelsrichterin ernannt

Am 12. Mai 2017 wurde Rosina Th. Sperling vom Präsidenten des Landgerichts München I, Dr. Heßler, zur Handelsrichterin ernannt.

Die Kammern für Handelssachen sind eine besondere Gerichtsbarkeit der Kaufleute, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Kaufmannschaft besetzt sind. Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter und damit gleiches Stimmrecht, sind wie Berufsrichter neutral und unabhängig und an das Beratungsgeheimnis gebunden.

Sinn und Zweck der Kammern für Handelssachen ist es, den kaufmännischen Sachverstand und die kaufmännische Erfahrung in die Gerichtsentscheidung einfließen zu lassen. Die Handelsrichter sind daher nicht vergleichbar mit Laienrichtern wie Schöffen, sondern sind Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung.