Vergabebeschleunigungsgesetz: Was ändert sich für Auftraggeber und Bieter?
Aktueller Stand zur Vergabe
Sie verantworten Ausschreibungen bei Bauprojekten oder nehmen an öffentlichen Vergaben teil? Dann beobachten Sie gut, wie das Vergabebeschleunigungsgesetz die Branche vermutlich zum Umdenken bringen wird.
Das Gesetz soll öffentliche Vergabeverfahren einfacher und schneller machen. Ziel ist es, öffentliche Investitionen, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen in der Baubranche, schneller umzusetzen. Der Gesetzesentwurf wurde bereits im Bundestag in erster Lesung behandelt und im Ausschuss beraten. Voraussichtlich wird das Gesetz noch im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten.
Öffentliche Auftraggeber haben bald neue Spielräume bei Vergabeverfahren. Für Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer steigt zugleich die Bedeutung, Vergaben strategisch noch genauer zu beobachten und Angebote rechtzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen auszurichten.
Das ist geplant:
- Anhebung der Direktauftragsgrenze des Bundes auf 50.000 Euro
- Bürokratieabbau durch Entlastung bei Nachweis- und Dokumentationspflichten
- Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei großen Projekten
- Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren
- stärkere Berücksichtigung von Innovation, Nachhaltigkeit und Qualität bereits in der Markterkundung
- Vereinfachungen bei Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern
- neue Impulse für effizientere Vergabestrukturen.
Diese Anpassungen werden die Vergabepraxis maßgeblich prägen. Die wichtigsten geplanten Änderungen und die praktischen Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen in der Bauwirtschaft im Überblick:
1. Höhere Direktauftragsgrenze des Bundes
Ein zentraler Punkt ist die Anhebung der Direktauftragsgrenze auf 50.000 Euro. Das soll kleinere Beschaffungen deutlich beschleunigen, weil formale Vergabeverfahren in diesem Bereich entfallen.
Parallel dazu soll auch die Schwelle für die Abfrage des Wettbewerbsregisters entsprechend angepasst werden. Für öffentliche Auftraggeber bedeutet das mehr Tempo und weniger Verfahrensaufwand bei kleineren Aufträgen. Für Unternehmen kann das schnellere Beauftragungen bringen – allerdings mit weniger formalisierter Marktöffnung.
2. Weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten
Der Entwurf will Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Dazu gehören Erleichterungen bei Nachweisen und Dokumentation, damit Verfahren weniger personal- und zeitintensiv werden.
Für Auftraggeber ist das vor allem ein Entlastungseffekt. Für Bieter bedeutet es im besten Fall schlankere Teilnahmeprozesse und weniger Bürokratie.
3. Lockerung beim Losgrundsatz
Besonders relevant für die Bauwirtschaft ist die geplante Flexibilisierung der Fach- und Teillosvergabe. In der Anhörung wurde insbesondere dieser Punkt intensiv diskutiert. Befürworter sehen darin mehr Geschwindigkeit und praktikablere Vergaben bei komplexen Projekten. Kritiker warnen davor, dass der Mittelstand schwächer zum Zug kommen könnte, wenn Leistungen stärker gebündelt werden.
Für Bauunternehmen ist das ein strategisch wichtiger Punkt: Größere Lose können Generalisten stärken, kleinere Lose bleiben für spezialisierte Unternehmen attraktiver.
4. Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren
Der Entwurf zielt auch darauf ab, die Nachprüfungsverfahren zu straffen. Das ist für die Praxis wichtig, weil gerade in zeitkritischen Projekten Verzögerungen durch Vergabenachprüfungen erhebliche Auswirkungen haben.
Der politische Ansatz ist klar: schneller entscheiden, weniger Blockadewirkung. Für Auftraggeber ist das attraktiv, für Bieter steigt zugleich der Druck, Rügen und Nachprüfungsanträge früh, präzise und strategisch sauber aufzubauen.
5. Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte
Der Gesetzentwurf verfolgt nicht nur das Ziel schnellerer Verfahren, sondern auch eine modernisierte Beschaffung. In den Materialien wird betont, dass Verfahren vereinfacht werden sollen und öffentliche Beschaffung strategischer ausgerichtet werden kann.
In der politischen Debatte zeigte sich zugleich, dass einzelne Wertungs- und Beschaffungsziele kontrovers bleiben. Für Auftraggeber heißt das: mehr Gestaltungsspielraum, aber auch die Notwendigkeit, die Beschaffungsziele sauber zu dokumentieren.
6. Was das Vergabebeschleunigungsgesetz für die Bauwirtschaft konkret bedeutet
Für öffentliche Auftraggeber bringt der Entwurf vor allem die Chance auf schnellere Verfahren, weniger Formalismus und mehr Handlungsspielraum. Für Bauunternehmen, Planer und Projektsteuerer steigen die Anforderungen, Ausschreibungen und Vergabestrategien noch genauer zu beobachten.
Denn: Wo Lose zusammengefasst werden, verändert sich die Wettbewerbslage. Wo Verfahren schneller laufen, werden Reaktionszeiten bei Angebotsbearbeitung, Rüge und Rechtsschutz noch wichtiger.
Der Gesetzentwurf ist inzwischen so weit gediehen, dass sich Auftraggeber und Bieter strategisch auf vorhersehbare Änderungen in der Vergabepraxis 2026 vorbereiten sollten.
Wer Vergabeverfahren vorbereitet oder daran teilnimmt, sollte die absehbaren Änderungen bereits jetzt in der Praxis berücksichtigen, um auf das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vorbereitet zu sein.
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