ADR-Verfahren bei Architekten- und Ingenieurverträgen

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Gerichtsverfahren können teuer sein, und ihre Beilegung kann lange dauern. Im Gegensatz dazu können außergerichtliche Methoden der Streitbeilegung wie Mediation und Schiedsverfahren viel schneller und kostengünstiger sein. In diesem Artikel werden einige der Vorteile der ADR-Verfahren bei Architekten- und Ingenieurverträgen erläutert.

Weiterbildung in ADR-Verfahren

Bauverträge und Planerverträge sind strukturell anfällig für Konflikte und langwierige Baustreitigkeiten. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung werden daher ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) auch bei Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen von der DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung e.V. empfohlen.

Juristen, Planer, Honorarsachverständige, Projektsteuerer und Vertreter aus der Versicherungswirtschaft haben sich zu einem Expertenteam zusammengeschlossen und am 20.05.2021 Handlungsempfehlungen für Verträge mit Architekten und Ingenieuren zusammengestellt. Auf der Website können Interessierte das 8-seitige Merkblatt zur Verwendung von ADR-Basisklauseln in Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen herunterladen.

Interessieren Sie sich für eine Qualifikation in außergerichtlicher Streitbeilegung? Erfahren Sie mehr über unsere Weiterbildungslehrgang Streitlöser:in und Wirtschaftsmediator:in.

ADR-Verfahren als Alternative zu Gerichtsverfahren

Die DGA-Bau Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung befasst sich wissenschaftlich und baupraktisch mit den Herausforderungen bei der Lösung von Baukonflikten beim Planen und Bauen. Zum Thema erstellte der DGA-Bau 2018 den Forschungsbericht zur wissenschaftlichen Analyse der Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Hauptursache wurden fehlende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der ADR-Verfahrenen bei den am Baubeteiligten festgestellt.

Die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen zur wirksamen Vereinbarung von Vertragsklauseln für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft stellt einen besonderen Service für die Bau- und Immobilienwirtschaft da.

Baukonflikte während der Covid-19-Pandemie

Aktuell führen Baukonflikte aufgrund von Verweisen auf höhere Gewalt infolge der Covid-19-Pandemie, Lieferengpässe bei Baustoffen und Materialpreissteigerungen zu Schwierigkeiten, nicht nur bei Bauverträgen, sondern auch bei langfristigen Verträgen über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.

Regelmäßig dauern Gerichtsverfahren zu lange und sind kosten- und ressourcenaufwändig. Das Prozessergebnis ist kaum vorhersehbar. Beteiligte erinnern sich im Laufe der Jahre kaum mehr an die Konfliktursachen, weil Nachweise zu wenig dokumentiert wurden.

Wenn die Baubeteiligten auch bei Streitfällen Ihre Bau- und Planungsarbeiten nicht einstellen dürfen, weil Sie zur Kooperation verpflichtet sind, ist die Zusammenarbeit zum Gelingen des Bauprojektes häufig erheblich gestört.

Wenn die Probleme durch ADR-Verfahren schnell und nachhaltig – möglichst in Echtzeit – gelöst werden können, gelingen gute Baukonfliktlösungen für das Planen und Bauen und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung können zum gegenseitigen Nutzen fortgesetzt werden.

So finden Sie den richtigen Streitlöser!

Streitlöser*innen brauchen überdurchschnittliche Fach- und Branchenkenntnis in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit. In unserem Ausbildungskalender für den Streitlöser-Lehrgang finden Sie die relevanten Skills. Dazu gehören Verhandlungskompetenz und Erfahrung in der richtigen Auswahl und Durchführung des Streitlösungsverfahrens, damit tragfähige Ergebnisse und Abschlussvereinbarungen für die Baustreitigkeiten erzielt werden können.

Wesentliche Auswahlkriterien für den/die Streitlöser*in bei Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen benennt die die Arbeitsgruppe der DGA-Bau in der Handlungsempfehlung.

Konfliktbeteiligte

ADR-Verfahren eignen sich zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verträgen zwischen gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern, Projektsteuerern, Versicherungen und Unternehmern, insbesondere wenn rasche Lösungen zur Vermeidung von Baustillständen, Kosten und Folgeschäden notwendig sind.

Konfliktarten bei Verträgen mit Planungs- und Bauüberwachungszielen

Wenn es um Baustreitigkeiten geht, die insbesondere

  • Honorare
  • Urheberrechte
  • Planungs- und Überwachungsdefizite
  • Koordination der an der Planung und Überwachung Beteiligten

betreffen, können Streitlöser*innen bei außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren helfen.

ADR-Verfahrensarten

Wahlweise kommen folgende ADR-Verfahren in Betracht:

  • Schlichtung, Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren, oder
  • Bereitstellung eines Dispute Bords (planungs- und baubegleitendes Gremium).

Vorteile der ADR-Verfahren in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Reduzierte Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
  • Branchenkenntnisse und Fachkompetenz der Streitlöser*innen,
  • kürzere Verfahrensdauer,
  • kurzfristige Lösung bei Streitigkeiten aufgrund von berechtigten bzw. nichtberechtigten Nachtragsforderungen, Klärung bei Planungs- und Baumängeln und Ansprüchen aus Behinderungen und Bauzeitverlängerungen,
  • Feststellung von Mehrvergütungsansprüchen oder Abwehr und Vermeidung damit verbundener Rechtsunsicherheiten
  • Lösung von Mehrparteienkonflikten, ggf. unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherungen
  • Vertraulichkeit der Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Kooperation und Fortsetzung der Geschäftsbeziehung in der Zukunft.

Vermeidung von Baukonflikten und Streitlösung in Echtzeit

Streitlöser*innen können als ad-hoc oder als Stand-by-Gremium planungs- und baubegleitend (DB = Dispute Resolution Board) bei einer konkreten Baumaßnahme von Anfang an beauftragt und kurzfristig zu dem akut auftauchenden Streitfall hinzugezogen werden.

Auswahlkriterien

Zu den Auswahlkriterien eines geeigneten Streitlösers zählen insbesondere:

  • Tätigkeit als Streitlöser*in DGA-Bau-Zert®, Fachanwalt oder Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, als Richter*in einer Baukammer oder als öbuv Sachverständige*r oder ein/e vergleichbar qualifizierter Sachverständige*r in einem bauspezifischen Bereich ausgebildet sein
  • Nachweis von Erfahrungen als Projektmanager*in oder Inhaber*in einem Architektur- oder Ingenieurbüro
  • mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.

Jetzt anmelden zur Weiterbildung zum/zur Streitlöser*in und Wirtschaftsmediator*in.

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