Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Mit Streitlösern für außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft werden Konflikte schneller und effizienter gelöst als vor Gericht – und in der Baubranche treten häufig Konflikte zwischen Unternehmen auf. Langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren können vermieden werden, wenn die Parteien einen Streitlöser für die Bau- und Immobilienwirtschaft einsetzen.
Bei der alternativen Streiterledigung oder ADR (Alternative Dispute Resolution) wird ein neutraler, unparteiischer Dritter eingeschaltet. Die Parteien legen so ihre Konflikte außerhalb des Gerichtssaals bei. Streitlöser und Mediatoren vermitteln auch während des Bauprojekts, damit eine Situation erst gar nicht eskaliert. So können sogar die Geschäftsbeziehungen fortbestehen, denn „man kann ja über alles reden“.
Außergerichtliche Streitlösung statt Gerichtsverfahren
Bereits beim Abschluss des Bauvertrages ist den Parteien bewusst, dass es alles andere als „ungewiss ist, ob gestritten wird“, die Frage ist nur „wie der Streit ausgetragen wird“. Erfahrene Bauherren und Planer bevorzugen außergerichtliche Streitbeilegung, um drohende Baustillstände und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wenn ausreichend qualifizierte Streitlöser für die Bau- und Immobilienwirtschaft zur Verfügung stehen, können sie zum Vorteil aller am Bau Beteiligten Konflikte kompetent managen. Dies bestätigt auch eine 2017 im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie erstellte Studie des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Zu den wichtigsten Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung zählen:
- Mediation
- Schlichtung
- Dispute Boards
- Adjudikation
- Schiedsgutachten
- Schiedsgerichtsverfahren
Auf Wunsch nennen wir Ihnen erfahrene Streitlöser, die – passend zu Ihrem Konflikt und der Verfahrensart – zur außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen können. Kontaktieren Sie uns!
Streitlöser für die außergerichtliche Streitbeilegung
Jeder Streit in der Bau- und Immobilienwirtschaft ist individuell zu lösen. Idealerweise soll bereits beim Abschluss jedes Planungs- und Bauvertrages feststehen, welche Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung im Bedarfsfall zum Einsatz kommen sollen. Fragestellungen für die Wahl des richtigen Konfliktmanagements sind:
- Steht das Projekt noch am Anfang oder mittendrin?
- Wer ist beteiligt?
- Gibt es nur einige Missverständnisse zwischen den Parteien oder ist die Eskalation schon weit fortgeschritten?
- Bestehen konsensuale Lösungsmöglichkeiten oder verhalten sich die Parteien kontradiktatorisch?
Welche Kompetenzen haben qualifizierte Streitlöser?
Verfahrensoffene Streitlöser/-innen für außergerichtliche Streitbeilegung müssen über viel Erfahrung, Verhandlungssicherheit und baubetriebliches/bauwirtschaftliches und baurechtliches Wissen verfügen, auch um die drohenden Konfliktherde zu beherrschen, die aus dem neuen Architekten-, Ingenieur- und Bauvertragsrecht resultieren.
Streitlöser DGA-Bau-Zert® sind auf außergerichtliche Konfliktlösungen bestens vorbereitet:
- Sie kennen die wichtigsten Werkzeuge außergerichtlicher Streitbeilegung.
- Sie wenden baurechtliche und bauwirtschaftliche Vorschriften gezielt an und setzen anerkannte Kommunikationstechniken zur Streitvermeidung am Bau um.
- Sie vermeiden durch ihr Verhalten Konflikte durch die perfekte Verbindung von Theorie und Praxis.
- Sie lösen Baustreitigkeiten für die Parteien effizient und verbindlich außergerichtlich.
Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert®
Der DGA-Bau und die BVM Bauvertragsmanagement GmbH haben einen Weiterbildungslehrgang zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft entwickelt. Mit dem Upgrade Mediation können sich ausgebildete Streitlöser für außergerichtliche Streitbeilegung weiterqualifizieren zum Zertifizierten Mediator Wirtschaftsmediation.
Streitlöser und Mediatoren lernen Kriterien für die Verfahrensauswahl, Merkmale der Schlichtung, der Adjudikation, des Schiedsgutachten- und des Schiedsgerichtverfahrens kennen. Als Ausgangsbasis dient die AHO-Schrift Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“.
Lesen Sie auf unserer Website mehr Informationen zu den Lehrgängen und zu den Referenten für die Streitlöser Ausbildung.