Seminarkalender

Abnahme und Mängel, BGB Bauvertragsrecht, VOB/B

VOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben

Termin: 24.06.2026 / 09:00 - 16:30 Uhr - Ort: München/Ismaning Hotel zur Mühle

Preis: EUR 478,00 (420,00 für öffentliche Auftraggeber) zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und alkoholfreien Getränken

VOB/B Seminar: VOB kompakt

Im VOB Lehrgang erhalten Bauleiter, Projektleiter, Architekten und Ingenieure die Grundlagen der VOB/B, die wichtigsten Vorschriften für die Themen Vertragstypen, Nachträge und Bauablaufstörungen.

Denn der Erfolg eines Bauvorhabens hängt wesentlich von der erfolgreichen Tätigkeit des Bau- und Projektleiters ab. Während der Bauphase werden immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB/B bzw. im Schriftverkehr gemacht, die häufig erst am Ende der Baumaßnahme zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Sie erhalten in der Schulung „VOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben“ wertvolle Hinweise zur aktuellen Baurechtsprechung. Sie erkennen zulässige und unzulässige Vertragsklauseln für die Abnahme, Mängelansprüche, Schlussrechnung und die Stellung von Sicherheiten. In der VOB kompakt Schulung in München lernen Sie zudem, wie Sie Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung vermeiden können.

Die Einhaltung von Klauseln in Bauverträgen, die die Interessen der Auftraggeber und Auftragnehmer angemessen berücksichtigen, ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Komplexe Vertragsklauseln stoßen bei Auftragnehmern auf immer weniger Interesse.

VOB-Schulung – Ihr Nutzen:

In dieser VOB-Schulung verbessern Sie Ihre Rechtssicherheit bei Ihren Bauverträgen, vermeiden Unklarheiten.
Sie können in Ihren Bauverträgen unwirksame Vertragsklauseln vermeiden und erkennen die Auswirkungen des aktuellen BGB Bauvertragsrechts und die daraus folgenden Vergütungsanpassungen.

Als Auftraggeber, Planer, Bauüberwacher und Auftragnehmer müssen Sie angesichts der aktuellen Marktsituation beim Bauen die Auswirkungen auf neue Preise für Material und Löhne, mögliche Materialengpässe und unsichere Lieferfristen kennen. Insbesondere bei Änderungen des Bauentwurfs oder zusätzlichen Leistungen, Massenmehrungen und Regieleistungen sind Vergütungsanpassungen im Hinblick auf die tatsächlich erforderlichen Kosten und angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn interessengerecht zu verhandeln und der jeweiligen Auswirkungen auf die Bauzeit zu berücksichtigen.

Unsere Referent:innen vermitteln Ihnen Kenntnisse in den Möglichkeiten zur Absicherung und Durchsetzung von Ansprüchen. Sie lernen, Bürgschaften und Sicherheitsleistungen im Bauvertrag rechtssicher einzuordnen und typische Risiken frühzeitig zu erkennen. Sie erfahren, worauf es bei Sicherungsabreden ankommt, welche Besonderheiten bei der Rückgabe von Bürgschaften zu beachten sind und welche Rolle die Verjährung in der Praxis spielt.

Fragen aus Ihrer Baupraxis beantworten wir im VOB-Lehrgang gerne ausführlich, da die Personenzahl auf 14 Teilnehmende begrenzt ist.

Teilnehmerkreis:
Auftraggeber, Auftragnehmer, Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Architekten und Ingenieure und alle am Bau Beteiligten nehmen an der VOB Schulung in München teil.

Dauer: 9.00 – 16.30 Uhr

Ihr Referent:innen:
Rosina Sperling, Rechtsanwalt Axel C. Sperling

VOB Seminar: Inhalte

  • Gestaltung der Bauverträge nach VOB/B und BGB
    – Grundsätzliches zum Vertragsabschluss
    – Wirksame Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    – Wirkung von kaufmännischen Bestätigungsschreiben
    – Auftraggeber, Vertreter, Architektenvollmacht
    – Grundsätze der Vertragsauslegung bei Unklarheiten und Rangfolgeregelungen
    – Wirksamkeit von Komplettheitsund Schriftformklauseln
    – Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers im VOB-Vertrag
  • Leistungsumfang und Risikoverteilung bei den verschiedenen Vertragsarten
    – Einheitspreisvertrag
    – Detail-Pauschalvertrag
    – Globalpauschalvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung
    – Stundenlohnvertrag
  • Nachträge und Preisanpassungen nach § 2 VOB/B
    – Mengenänderungen
    – Änderungen des Bauentwurfs und sonstiger Anordnungen (Beschleunigungsmaßnahmen
    – Zusätzliche Leistungen
    – Leistungen ohne Auftrag
    – Änderung des Pauschalpreises
    – Leistungsverweigerungsrecht bei Streit über Nachträge
    – Umgang mit Preissteigerungen und Lieferengpässen und Bauzeitverlängerungen: Erlass des Bundes vom 25.3.22
  • Ausführungsfristen und Vertragsstrafen § 5 VOB/B
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Bedenkenhinweisen § 4 Abs. 1 und 3 VOB/B
  • Störungen des Bauablaufs und Unterbrechung der Ausführung § 6 VOB/B
    – Inhalt und Form der Behinderungsanzeigen
    – Rechtsfolgen der Bauablaufstörungen (Ansprüche des AN: Mehrvergütung, Bauzeitverlängerung, Entschädigung, Ansprüche des AG: Vertragsstrafe, Kündigung, Schadenersatz)
  • Kündigungsrechte des Auftraggebers und -nehmers
  • Rechtliche Grundlagen der Abnahme VOB/B und § 640 BGB, § 377 HGB
    – Vorteile und Nachteile der einzelnen Abnahmeformen
    – die verweigerte Abnahme
    – Rügepflicht § 377 HGB
  • Mängelansprüche und Abwehr § 13 VOB/B und § 634 BGB ff.
    – Der Mangelbegriff nach § 13 Abs. 1 VOB/B
    – Mängelansprüche vor und nach der Abnahme
    – Verjährung von Mängelansprüchen nach VOB/B und BGB
    – Beweissicherung von streitigen Mängeln
  • Aufmaß- und Abrechnungsbestimmungen
    – § 14 VOB/B und Zahlung des Werklohns
    – § 16 VOB/B
    – Aufforderung zum gemeinsamen Aufmaß
    – Fälligkeit von Abschlags- und Schlussrechnungen
    – Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzuges
    – „Schlusszahlungsfalle“ nach § 16 Abs. 3 Nrn. 2 – 5 VOB/B
  • Sicherheiten für den Auftraggeber § 17 VOB/B
    – Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten
    – Ablösung durch Bürgschaften bzw. Einrichtung eines Sperrkontos
  • Sicherung der Werklohnforderung des Auftragnehmers
    – Sicherheitsleistung nach § 650 f (Zahlungsbürgschaft)
    – Sicherheit nach § 650 e (Eintragung einer Hypothek)
  • Zudem erhalten Sie im VOB Lehrgang Tipps für die Vertragsgestaltung und den rechtssicheren Schriftverkehr