Seminarkalender

Vergaberecht und VOB/A

Vergaberecht 2024 mit VOB/A: Neues zur Vergabe nach VgV, UVgO und VOB/A – Richtige Strategien bei Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie komplexen Bauleistungen

Termin: 18.11.2024 / 09:00 - 16:30 Uhr – Inhouse

Preis: EUR 478,00 (420,00 für öffentliche Auftraggeber) zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und alkoholfreien Getränken

Vergaberecht Seminar in München

Aktuelles zum Vergaberecht

In unserer Vergaberecht Weiterbildung in München erfahren Sie Aktuelles zum Vergaberecht, insbesondere, wie Sie unterhalb und oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte rechtssicher Vergabeverfahren durchführen.

Denn die Regularien bei der vob-konformen Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Planungsleistungen sind einem starken Wandel unterzogen. Neuerungen resultieren insbesondere aus europarechtlichen Anforderungen zur Vergabeverordnung (VgV).

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen sind die Anforderungen an die rechtskonforme Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bauleistungen und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes erheblich gestiegen.

Knowhow für komplexe Bauleistungen

Damit Sie die Gestaltungsmöglichkeiten der VOB/A und des Vergaberechts nutzen können, müssen Sie als Auftraggeber, Architekt und Planer oder Projektsteuerer Ausschreibungen projektspezifisch entwickeln und auf den Beschaffungsbedarf genau abstellen.

Die Gestaltung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Architekten- oder Fachplanungsleistungen sowie von komplexen Bauleistungen erfordern besonders auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers aktuelles Knowhow.

EU-Ausschreibungen von Planungsleistungen

Aufgrund der Neuregelungen zur Auftragswertberechnung bei der Ausschreibung von Planungsleistungen müssen die Honorare der einzelnen Fachdisziplinen addiert werden.

In der Baupraxis müssen deshalb ab einer Bausumme von rund 1 Mio. Euro nahezu alle Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Helfen kann hier die Bildung eines Kontingents gemäß der 80/20-Regelung gemäß § 3 (9) VgV.

Bei geförderten Bauvorhaben sind bei Verstößen gegen das Vergaberecht Rückforderungen von Fördermitteln möglich.

Klimaschutz im Bauwesen

Ein weiterer Gesichtspunkt für die Gestaltung von Vergabeverfahren sind die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung.

In unserer Vergaberecht 2024 Weiterbildung erfahren Sie, welche Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt werden müssen. Das Klimaschutzgesetz erfordert eine Umgestaltung der bisher bekannten Verfahrensmethoden, um wirklich einen Beitrag zum Klimaschutz am Bau zu leisten.

Sie erfahren als Teilnehmer im Vergaberecht Seminar, wie Sie im Rahmen der Projektvorbereitung Planungsziele und Kosteneinschätzungen ermitteln und bei der Ausschreibung Eignungs- und Zuschlagskriterien definieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie solche Kriterien bei der Vergabe von Ihren Bauleistungen und Planungsleistungen rechtssicher werten.

Leistungsbeschreibung für öffentliche Auftraggeber

Als öffentlicher Auftraggeber müssen Sie nach Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze noch mehr als früher darauf achten, dass Sie den Bietern eine genaue Leistungsbeschreibung mit kalkulierbaren Leistungspositionen zur Verfügung stellen.

Die Vergleichbarkeit des Leistungsspektrums und der Leistungsfähigkeit muss nicht nur bei Bauleistungen gewährleistet sein, sondern auch bei Planungsleistungen. Sie müssen genau prüfen, welche Bauleistungen und/oder Planungsleistungen Sie zum Gegenstand des Vergabeverfahrens machen.

Sie können Ausschreibungen zur losweisen Vergabe vs. Generalplaner und die losweise Vergabe vs. Totalunternehmer (Planung und Ausführung) abwägen, wenn projektspezifische Vergabekriterien dies zulassen und bereits im Vorfeld geklärt wurden. Öffentliche Auftraggeber sollten einen ruinösen Preiswettbewerb der Bieter verhindern, ohne die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung aus dem Blick zu verlieren.

Leistungsvergabe im Unterschwellenbereich

Die Begleitung von Planungswettbewerben oder die Integration von Wettbewerben in innovative VgV-Verhandlungsverfahren lernen Teilnehmer unserer Weiterbildung ebenfalls.

Der Freistaat Bayern hat zudem Regelungen erlassen, wie Sie freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich vergeben müssen. Diese Regelungen geben nun klar vor, wann Planungsleistungen im vereinfachten und wann im Regelverfahren vergeben werden müssen.

Mit der Veröffentlichung vom 23. August 2023 gilt die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare (eForms) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen. Die Angaben in den Formblättern sind keine Preisangaben nach §13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.

Ihr Nutzen:

In der Vergaberecht Weiterbildung in München erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften zum Vergaberecht, d. h. VgV, VOB/A, UVgO. Wir informieren Sie in dieser Veranstaltung über die neuen Möglichkeiten und die Anforderungen an die Vergabe im Unterschwellenbereich bei Beschaffung durch Direktauftrag sowie bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.

Sie erfahren in dieser VOB/A Schulung in München, wie Sie optimale Vergabekonzepte für Ihre Bauvorhaben entwickeln. Wir zeigen, wie die Vermeidung von Unklarheiten bei den Leistungsbeschreibungen gemäß VOB/A sowie langwierige Baustreitigkeiten möglich sind.

Sie erfahren außerdem die Grundlagen, wie Sie als Auftraggeber und Planer die Beschaffungs- und komplexe Vergabeprozesse projektspezifisch vorbereiten und vob-konform durchführen. Hierzu gehört eine solide Bedarfsplanung, ein fundierter Terminplan und ein realistisch abgeleiteter Kostenrahmen.

Sie können die Möglichkeiten der Zusammenfassung mehrerer Teil- oder Fachlose bei der Vergabe prüfen und erfolgreich begründen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. So können Sie als Auftraggeber die Vergabe- und Vertragsunterlagen für Ihr Bauvorhaben erstellen, um das bestmögliche Ergebnis sicherzustellen – orientiert an individuellen Bedürfnissen.

Als Bieter können Sie Ihre Chancen bei der Zuschlagserteilung erheblich erhöhen, wenn Sie umfassend über die Neuerungen in den Vergabeverfahren informiert sind.

Nach der Teilnahme an diesem Vergaberecht Seminar in München kennen Sie:

  • die Hinweispflichten und Fristen, die Sie bei den Ausschreibungen als Bieter beachten müssen.
  • ein Vorgehen, wie Sie als Bieter Ihre Strategien beim Bietergespräch verbessern.
  • das Vorgehen gemäß VOB/A und die Anforderungen bei der Preisprüfung und Bewertung der Angebote.
  • gute Strategien bei Vergabeverfahren von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen sowie komplexen Bauleistungen

Teilnehmerkreis:
Teilnehmer an dieser Vergaberecht Weiterbildung sind Führungskräfte öffentlicher Auftraggeber, Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen und Fachämter von Städten, Landkreisen und Gemeinden, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen oder deren Prüfung befasst sind sowie Projektsteuerer, insbesondere Architekten- und Ingenieurbüros, Berater sowie Rechtsanwälte und die Auftragnehmer als Bieter. Die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung ist möglich.

Ihr Referent:
Rechtsanwalt Axel C. Sperling, spezialisiert auf Vergaberecht und VOB/A, VOB B und VOB/C, HOAI und privates Bau- und Architektenrecht.

Ort:
München/Ismaning Hotel zur Mühle

Diese Vergaberecht Fortbildung bieten wir auch als VOB/A Online Seminar an.

Kontakt zur BVM:
Haben Sie Fragen zur Veranstaltung, zum Ort oder zu Ihrer Teilnahme? Kontaktieren Sie uns online per E-Mail oder telefonisch unter 089 – 92 09 09 – 10.

Vergaberecht Weiterbildung: Inhalt

  • Vergabe, GWB, VgV und VOB/A – Überblick über die neuen Regelungen
    Abgrenzung der VgV-Verfahrensarten, richtige Verfahrenswahl und Vorgaben der §§ 3 und 3 a der VOB/A
  • Feststellung der einschlägigen Vergabebestimmungen auch bei Unterschwellenvergaben der VOB/A
    – Abgrenzung der Regelungen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen
    – rechtssichere Auftragswertberechnung und Bestimmung des Schwellenwertes auf Grundlage der Planungsleistungen und der ganzen Baukosten
    – Umgang mit der Vergabestruktur, dem Anwendungsbereich und den Auftragswertberechnungen bei unterschwelligen Vergaben
  • Projektspezifische Vorgaben und vergaberechtskonforme Vorbereitung der Vergabeverfahren bei Bauleistungen und Planungsleistungen
    – Bestimmung der Vergabeart
    – Besonderheiten bei einem nicht offenen Verfahren
    – Umgang mit freihändiger Vergabe
    Gestaltung ordnungsgemäßer Leistungsbeschreibungen gemäß § 7, § 7 EU bzw. § 7 VS VOB/A
  • Festlegung der Nachhaltigkeitskriterien für die Betrachtung des wirtschaftlichsten Angebotes
  • Erfolgreiche Strategien bei der Angebotsabgabe des Bieters
  • Anforderungen an den Umgang mit Vergabeportalen und Verwendung neuer elektronische Standardformulare (eForms)
  • Hinweispflichten des Bieters und Fristenmanagement
  • Vergaberechtskonforme Durchführung der Vergabeverfahren
    –Stärkung der Erfolgsaussichten im Bietergespräch und bei der Zuschlagserteilung
  • Vergaberechtskonforme Eignungs- und Zuschlagskriterien der VOB/A bei der Angebotsprüfung und Angebotsbewertung
    – Eignungsprüfung und Nachweis
    – unvollständige Angebote und Nachforderung von Nachweisen gemäß VOB/A
    – Pflicht zur Angebotsaufklärung
    Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Angebotspreise
    – Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes und Ausschlussentscheidung nach VOB/A
  • Beendigung des Vergabeverfahrens
    – Mitteilungspflichten
    – Zuschlag / verspäteter Zuschlag
    – Aufhebungsgründe
    – Wesentliche Vertragsanpassungen
    – Anforderungen an die Dokumentation
  • Haftungsrisiken für den öffentlichen Auftraggeber bei unzulässiger Aufhebung
  • Umgang mit Vergabeverstößen
  • Rechtsschutzmöglichkeiten des Bieters
  • Schnittstelle zum Fördermittelgeber
  • Stellung und Haftung des Planers und externen Beraters
    – fehlerhafte Ausarbeitung der Vergabeunterlagen
    – Beratungsfehler
    – Fehler bei der Mitwirkung der Bieterauswahl
  • Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht und zur VOB/A
  • Handlungsmöglichkeiten des EU-Vergaberechts bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (z.B. Fristverkürzungen, Vorhalt des Zuschlags auf das Erstangebot in Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder Abschluss von Rahmenverträgen.

Auch Ihre Fragen aus der Praxis beim Planen und Bauen diskutieren wir auf Wunsch in dieser VOB/A Schulung.