EU-Schwellenwerte 2026: alle Änderungen im Überblick
Wie oft werden die Schwellenwerte angepasst?
Die EU-Schwellenwerte für das Vergaberecht werden alle zwei Jahre angepasst. Wie hoch sie bisher lagen, erfahren Sie im Artikel „Vergabeverfahren Schwellenwerte ab 1.1.2024“.
Die neuen Schwellenwerte gelten ab Januar 2026 bis zum 31.12.2027. Ab Erreichen des jeweiligen Schwellenwerts ist ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Die Schwellenwerte sinken leicht (um ca. 2–2,5 Prozent) — das bedeutet: Bereits geringfügig kleinere Auftragswerte können künftig eine EU-weite Ausschreibung erfordern.
Was ändert sich in der Vergabepraxis?
- Der neue EU-Schwellenwert für Bauleistungen liegt nun bei 5.404 Mio. Euro netto – das ist besonders relevant für Ihr Geschäftsfeld mit Bauprojekten und Vertragsmanagement.
- Bei Liefer- und Dienstleistungen löst für viele öffentliche Auftraggeber schon ein Wert von 216.000 Euro netto das EU-Vergaberecht aus — das kann für Dienstleistungs- und Beratungsaufträge (z. B. Bau-Consulting, Projektsteuerung) entscheidend sein.
- Der Bereich Soziale und besondere Dienstleistungen bleibt unverändert — die dortigen Schwellenwerte werden nicht angepasst.
Wie hoch sind die neuen Schwellenwerte?
Die neuen EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren sind ab 1.1.2026 im Vergleich:
| Bereich/Vergabetyp | Bis 31.12.2025 (alt) | Ab 1.1.2026 |
| Bauleistungen (klassisch/öffentlicher Auftraggeber) | 5.538.000 € | 5.404.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge – zentrale/oberste Bundesbehörden | 143.000 € | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge – übrige öffentliche Auftraggeber | 221.000 € | 216.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge – Sektorenauftraggeber (z. B. Energie, Verkehr, Versorgungs-, Verkehrs- und Postdienste) | 443.000 € | 432.000 € |
| Konzessionen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) | 5.538.000 € | 5.404.000 € |
| Soziale und sonstige besondere Dienstleistungen | 750.000 € (klassisch) / 1.000.000 € (Sektoren) — keine Änderung | gleichbleibend: 750.000 € / 1.000.000 € |
Was bedeuten die Änderungen für öffentliche Auftraggeber und Bieter?
- Die Anpassung der EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 ist zwar moderat – aber strategisch wichtig: Sie bringt eine Verschärfung der Vergabepflichten mit sich, sodass deutlich mehr öffentliche Aufträge dem EU-weiten Vergabeverfahren unterliegen könnten. Öffentliche Auftraggeber werden frühzeitiger gezwungen, Leistungen europaweit auszuschreiben.
- Für Bieter erhöht sich der Wettbewerbs- und Transparenzdruck. Informieren Sie sich als Bieter rechtzeitig über die die neuen Wertgrenzen, damit Sie Ihre Rechte aufgrund der Neuerungen im Vergaberecht (z. B. VOB/VgV, EU-Vergabeverfahren, Ausschreibungsstrategien) erkennen.
- Für Bieter aus dem Teilnehmerkreis kleinerer bis mittlerer Unternehmen sind die Schwellenwerte besonders dann relevant, wenn Ausschreibungen knapp unter alten Schwellen liegen. Eine unzutreffende Schätzung der Leistungen kann zu einem fehlerhaften Verfahren führen, das die Bieter vor der Vergabekammer angreifen können.
- Daher ist die Beachtung der ab 1.01.2026 geltenden Werte durch die öffentlichen Auftraggeber, Architekten und Planer sowie die Projektverantwortlichen relevant.
Wichtig: Laufende Ausschreibungen sind davon nicht betroffen. Maßgeblich für die Frage, welcher Schwellenwert anzuwenden ist, bleibt der Tag der Auftragsbekanntmachung bzw. der Start des Vergabeverfahrens. Damit die richtige Verfahrensart gewählt wird, muss der Auftraggeber den voraussichtlichen Auftragswert präzise ermitteln. Auch wenn die Schätzung im Einzelfall anspruchsvoll sein kann, ist hier besondere Sorgfalt gefragt.
Welche Vergaberecht-Seminare zum Thema bietet die BVM Akademie?
Die neuen Schwellenwerte und Änderungen sind ab Januar 2026 relevant – bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Veranstaltungen für Ihr aktuelles Wissen im Vergaberecht!
Nutzen Sie die Gelegenheit, um an unserer „Weiterbildung Vergaberecht mit VOB/A: Neues zur Vergabe nach VgV, UVgO und VOB/A – Richtige Strategien bei Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie komplexen Bauleistungen“ teilzunehmen. Dort erfahren Sie alles Aktuelle rund um das Vergaberecht.
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