Konfliktlösung ohne Gericht: Bauherren, Planer und Bauunternehmer berichten

Inhalt

Termin/Ort: 24. März 2023 im Steigenberger Hotel Am Kanzleramt Ella-Trebe-Str. 5, 10557 Berlin

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V., Berlin

Inhalte und Ziel:

Die Konferenz 2023 setzt auf den Erfahrungsaustausch der am Bau Beteiligten, daher der Leitgedanke „Konfliktlösung mit externen Streitlösern“. Die Veranstaltung knüpft an den Jahreskongress 2017 der DGA-Bau zum Thema „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Leistungen der Streitlöser und Mitwirkungen der Parteien – Systeme, Verfahren, Handlungsanleitungen“ an.

Wir erwarten wertvolle Impulse für die Fortschreibung von AHO-Heft Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, das unter maßgeblicher Mitwirkung zahlreicher Mitglieder der DGA-Bau entstand.

Teilnehmer:innen:

Die Konferenz richtet sich an Führungskräfte und Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft, öffentliche und gewerbliche Auftraggeber, Investoren, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Sachverständige und Juristen, die sich über die Möglichkeiten und auch die Grenzen der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft informieren und ggf. auch deren Einführung fördern wollen.

Agenda:

  • Ab 08.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer
  • 09.00 Uhr Begrüßung und Einführung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier.
    Vorsitzender der DGA-Bau, Berlin Institut für Bauingenieurwesen, TU Berlin
  • 09.15 Uhr Außergerichtliche Konfliktlösung – zwingendes Gebot für wirkliche Nachhaltigkeit am Bau
    Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier.
  • 10.00 Uhr Streitbeilegung in Planerverträgen, Rückschau, aktuelle Verfahren, Ausblick
    Christian Hellmund, Partner gmp . Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Berlin

10.45 Uhr Kaffeepause

  • 11.15 Uhr Baubranche in der Krise – Pflichten der Auftraggeber für gemeinsame Lösungen bei Preissteigerungen
    Sonja Bayer, GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
  • 12.00 Uhr Kein Bauvertrag ohne Adjudikation = Kein Bauvertrag vor Gericht? Bericht von Bauunternehmern.
    Dipl.-Ing. FH Gerhard List List AG Nordhorn

12.45 Uhr Gemeinsames Mittagessen

  • 13.45 Uhr Streitbeilegung durch projektbegleitende Schiedsgutachten
    Björn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin
  • 14.30 Uhr To Do des öffentlichen Auftraggebers aus Sicht eines Ausbaugewerks
    Dipl.-Ing. Michael Niebuhr, Niebuhr Stahlglastechnik GmbH, Gardelegen

15.15 Uhr Kaffeepause

  • 15.45 Uhr Baubegleitender Einsatz eines Schiedsgutachters – ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis
    Sebastian Klatt, Managing Director pwr development GmbH, Bauherr AM TACHELES, Berlin
  • 16.30 Uhr Offene Diskussion mit Referenten und Publikum
    Moderation: Werner Schneider, Vorstand der DGA-Bau, Berlin / schneider.windhorst Projektberatung PartG mbB, Wuppertal
  • 16.55 Uhr Schlussmoderation / Fazit / Ausblick und Dank

17.00 Uhr Konferenzende

Hintergrund und Historie:

Die Vorteile außergerichtlicher Streitbeilegungen gegenüber Gerichtsverfahren liegen auf der Hand:

  • deutlich kürzere Verfahrensdauern,
  • wesentlich geringere Kosten,
  • freie Wahl der außergerichtlichen Streitlöser:innen durch die Parteien,
  • Wahrung der Vertraulichkeit,
  • mögliche Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen.

AHO-Schrift Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“

Die im März 2018 beim Bundesanzeiger Verlag Köln erscheinende AHO-Schrift Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ liefert fundierte Informationen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung für die gesamte Branche. Vertragsparteien und deren Anwälte haben dann die Möglichkeit, sich über alternative Verfahren zu informieren, anstatt jeden Fall vor Gericht zu verhandeln. Die Schrift dient außerdem als Grundlage des Weiterbildungslehrgangs Streitlöser DGA-Bau-Zert®.

KIT-Studie: „Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen“

Im Mai 2017 gab der DGA-Bau-Vorstand eine Studie in Auftrag. Damit sollte eruiert werden, warum Gerichtsverfahren alternativen Formen der Streitlösung meistens vorgezogen werden.

Um möglichst viele Sichtweisen in die Untersuchung einfließen zu lassen, waren alle am Konflikt beteiligten Gruppen im Bauwesen vertreten:

  • Öffentliche Bauherren
  • Bauunternehmen
  • Gewerbliche Bauherren
  • Planungsunternehmen
  • Versicherungsgesellschaften
  • beratende Rechtsanwälte

Die Befragten waren alle seit 2010 an mindestens fünf Gerichtsverfahren beteiligt. Die Auswertung der Interviews ergab interessante Antworten auf die Frage, warum Streitparteien in Bausachen trotz aller Effizienzvorteile der außergerichtlichen Streitlösung den gerichtlichen Klageweg wählen. Zu den wesentlichen Ergebnissen gehört die Tatsache, dass die außergerichtliche Streitbeilegung vielen noch unbekannt ist, dass es viele Unklarheiten im Hinblick auf die Einordnung und die Eigenschaften der Verfahren gibt.

In der KIT-Studie wurden auch Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Anzahl außergerichtlicher Verfahren ausgearbeitet. Dazu gehören kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Informations- und Kommunikationskampagnen mit den Beteiligten im Bauwesen ebenso wie langfristig wirkende regulatorische Maßnahmen seitens des Gesetzgebers.

ADR in der Ausbildung von Juristen und Ingenieuren

Die ADR-Thematik sollte auch in die Ausbildung von Juristen und Ingenieuren integriert werden, um Defiziten an Konfliktmanagementkompetenzen entgegenzuwirken und einen Wandel hin zu konstruktiven Streitkulturen zu erreichen. Diese notwendigen Anpassungen an veränderte konstruktive Streitkulturen betreffen nicht nur die jüngere Generation. Um eine kurzfristige Verbesserung im Umgang mit Streitigkeiten in der Bau- und Immobilienwirtschaft durch ADR-Verfahren zu erreichen, ist es erforderlich, dass sich auch die derzeit agierenden am Bau Beteiligten mit den Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung befassen.

Die Ergebnisse der Studie wurden auf dem Kongress Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgestellt, verbunden mit einem dringenden Appell, auch an die anwesenden Projektbeteiligten, wonach auch erfahrene Architekten und Ingenieure sowie Juristen und Betriebswirte die Weiterbildungsangebote für Streitlösungen nutzen mögen, um das bauwirtschaftliche und baubetriebliche Know-How und baurechtliches Wissen mit Streitlösungskompetenzen zu bündeln, um Angebote passender Konfliktmanagementmethoden und Streitlösungsverfahren im erforderlichen Umfang anbieten zu können.

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